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Радиолюбителям
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in Antwort nika52 02.06.10 20:57
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Amateurfunk während Besuchsreisen
Viele Staaten, einschließlich Deutschland, gestatten ausländischen Funkamateuren mit einer gültigen CEPT-Amateurfunkgenehmigung die Ausübung von Amateurfunk bei Aufenthalten auf ihrem Territorium für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten. Ähnliches gibt es auch für ausländische Funkamateure mit einer gültigen CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung. Die Einzelheiten hierzu sind in der CEPT-Empfehlung T/R 61-01, der ECC-Empfehlung (05)06 und in den zu deren Umsetzung veröffentlichten Amtsblattverfügungen zu finden.
Ausländische Funkamateure, die nicht unter eine der vorstehend genannten Empfehlungen bzw. Regelungen fallen, benötigen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland eine speziell für sie ausgestellte Gastzulassung, die für die Dauer von bis zu drei Monaten erteilt wird. Ansprechpartner für die Gastzulassungen ist die Bundesnetzagentur, Außenstelle Mülheim, Postfach 10 03 51, 45403 Mülheim, E-Mail: MLHM01.Postfach@bnetza.de
Antragsformulare für Kurzzeitzulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland sind über diese Internetseite oder bei der Außenstelle Mülheim erhältlich. Langzeitzulassungen für Aufenthalte von mehr als drei Monaten sind bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur zu beantragen.
Здесь правда говорится про радиолюбителей гостей ... но думаю что для тех кто постоянно тут живет скорее всего для получения германской лицензии прийдется перездавать экзамен... Хотя для Вас с Вашим опытом это небудет большой проблемой...
Кстати я знал одного человека который както подтвердил свою лицензию из бывшего союза, но подробности незнаю и контакт с ним к сожалению пропал.
В ответ на:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/Amateurfunk/amateurfunk_node.html
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/Amateurfunk/amateurfunk_node.html
Amateurfunk während Besuchsreisen
Viele Staaten, einschließlich Deutschland, gestatten ausländischen Funkamateuren mit einer gültigen CEPT-Amateurfunkgenehmigung die Ausübung von Amateurfunk bei Aufenthalten auf ihrem Territorium für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten. Ähnliches gibt es auch für ausländische Funkamateure mit einer gültigen CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung. Die Einzelheiten hierzu sind in der CEPT-Empfehlung T/R 61-01, der ECC-Empfehlung (05)06 und in den zu deren Umsetzung veröffentlichten Amtsblattverfügungen zu finden.
Ausländische Funkamateure, die nicht unter eine der vorstehend genannten Empfehlungen bzw. Regelungen fallen, benötigen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland eine speziell für sie ausgestellte Gastzulassung, die für die Dauer von bis zu drei Monaten erteilt wird. Ansprechpartner für die Gastzulassungen ist die Bundesnetzagentur, Außenstelle Mülheim, Postfach 10 03 51, 45403 Mülheim, E-Mail: MLHM01.Postfach@bnetza.de
Antragsformulare für Kurzzeitzulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland sind über diese Internetseite oder bei der Außenstelle Mülheim erhältlich. Langzeitzulassungen für Aufenthalte von mehr als drei Monaten sind bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur zu beantragen.
Здесь правда говорится про радиолюбителей гостей ... но думаю что для тех кто постоянно тут живет скорее всего для получения германской лицензии прийдется перездавать экзамен... Хотя для Вас с Вашим опытом это небудет большой проблемой...
Кстати я знал одного человека который както подтвердил свою лицензию из бывшего союза, но подробности незнаю и контакт с ним к сожалению пропал.
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