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Шумный сосед. Что делать?
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in Antwort SaarA 02.03.10 20:19
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Вот я и хочу выяснить, какой закон определяет в какое время днем я обязана делать перерыв.
Вот я и хочу выяснить, какой закон определяет в какое время днем я обязана делать перерыв.
Гляньте это.
Lärmschutz für Mieter
Der Mieter hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Er kann selbst aktiv werden oder den Vermieter mit ins Boot holen. „Wenn der Nachbar stört, sollte jeder zunächst versuchen, die Sache im Gespräch zu klären und einen Kompromiss zu finden“, meint Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Erst wenn die Situation wirklich aussichtslos ist, sollte der Mieter rechtliche Wege gegen den Nachbarn beschreiten und ihn auf Unterlassung verklagen. Voraussetzung: „Die Störung beruht wirklich auf rücksichtslosem Verhalten des Nachbarn und nicht auf der Hellhörigkeit des Gebäudes“, so Ropertz. Im letzteren Fall ist der Vermieter der richtige Adressat.
Die Schwierigkeit bei einer Unterlassungsklage: Der Kläger muss nachweisen können, dass der Nachbar über das zulässige Maß hinaus gelärmt hat. Hierzu braucht er entweder Zeugen oder aussagekräftige Gutachten. Die sind aber erstens sehr teuer und zweitens schwierig zu erstellen. Denn das Geräusch ist ja vorbei, wenn der Gutachter kommt.
Beschwerdestelle Vermieter
„Jeder Mieter kann von seinem Vermieter verlangen, dass er für Ruhe sorgt“, weiß Mieterschützer Ropertz. Das bedeutet zum einen, dass der Vermieter die üblichen Lärmschutzmaßnahmen ergreifen muss. Zum anderen kann er nach einer Beschwerde seiner Mieter, den lärmenden Nachbarn abmahnen und mit der fristlosen Kündigung drohen.
Darüber hinaus darf der Bewohner aber auch die Miete kürzen. „Wesentlich für die Höhe der Mietminderung ist das Maß der Beeinträchtigung im Einzelfall“, erklärt Ropertz. Eine Minderung um 10 bis 20 Prozent haben Gerichte etwa akzeptiert, wenn der Mieter nachts nicht schlafen kann, weil die Musik aus einer Disco laut zu hören ist, 20 Prozent gab es schon bei mangelndem Schallschutz. Und ist der Lärm so stark, dass die Gesundheit des Mieters gefährdet ist, kann dieser sogar fristlos kündigen.
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Der Staat hilft mit
In einigen Fällen können schließlich auch die zuständigen Verwaltungsbehörden und das Ordnungsamt helfen, Lärmquellen den Garaus zu machen. Diese können etwa Musikanlagen in einer Discothek so verplomben, dass eine bestimmte Lautstärke nicht überschritten wird, oder kontrollieren, ob Gewerbebetriebe und Gaststätten ausreichende Lärmschutzmaßahmen einhalten. Sind die Behörden nicht besetzt, kann der Mieter in dringenden Fällen auch die Polizei holen – also vor allem nachts und am Wochenende. Diese wird den Zustand vor Ort begutachten und versuchen, für Ruhe zu sorgen. Beispiele: Die feiernden Nachbarn müssen die Fenster schließen oder die Musik leiser drehen, der Kneipenwirt muss dafür sorgen, dass seine Gäste drinnen feiern. Ganz hartnäckige Krachmacher riskieren sogar ein Bußgeld.
Wichtig: Bei einem späteren Prozess gegen die lärmenden Nachbarn liefert das Einsatzprotokoll der Polizei zumindest ein Inidz dafür, dass wirklich etwas vorgefallen ist. Und die Polizisten können als Zeugen in Frage kommen – soweit sie sich nach mehreren Monaten noch an den Vorfall erinnern.
Lärm
Strategien gegen Störenfriede
Eine Baustelle vor der Tür und Dauerbeschallung aus nachbarlichen Boxen. Störende Lärmquellen gibt es zuhauf. Wie sich Mieter und Eigentümer wehren können.
Von FOCUS-Online-Autorin Melanie Rübartsch
Colourbox
Zu viel Lärm schlägt auf die Psyche und schadet den Ohren
Punkt 6 Uhr morgens: Die erste Straßenbahn rattert am Fenster vorbei. Die Nachbarn sind auch schon wach – der tägliche Ehekrach ist nicht zu überhören. Eine Stunde später nehmen dann auch die freundlichen Männer von der Baugesellschaft ihren Dienst an Presslufthammer und Bagger auf. Und dabei dröhnt doch noch der Kopf, weil die Discothek gegenüber gefühlte zwölf Stunden am Stück wummernde Technobeats über die Boxen gejagt hat.
Für die Deutschen ist Lärm eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen, wie eine repräsentative Umfrage des Umweltbundesamtes kürzlich ergeben hat. Spitzenreiter der besonders belastenden Lärmquellen ist dabei der Verkehrslärm – von Straßen, Flügen oder Schienenverkehr. Fast die Hälfte der befragten Bürger fühlt sich aber auch von lauten Nachbarn in ihrem Frieden beeinträchtigt.
Ein Feld von Gummiparagrafen
Rechtlich gegen die Störenfriede vorzugehen, ist jedoch nicht einfach. „Ein Geräusch erlangt erst dann juristische Bedeutung, wenn es ein normal empfindlicher Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt, es sei denn, es ist ortsüblich oder unvermeidlich“, heißt es in juristischer Fachliteratur. Auf gut Deutsch: Alles eine Frage des Einzelfalls und der Auslegung. Außerdem gilt das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme – ein weiterer juristischer Kunstgriff, der alle Lösungen offenlässt. „Ob und welchen Lärm Mieter oder Eigentümer dulden müssen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gerichte haben sich bereits in unzähligen Urteilen zu dem Thema geäußert“, weiß Michael Drasdo, Fachanwalt für Mietrecht und Experte für Immobilienrecht aus Neuss. Dabei schauen sich die Richter unter anderem genau an, wo der Kläger lebt – Wohngebiet, mitten in der Stadt oder auf dem Land –, wer der Verursacher ist und zu welcher Tageszeit gelärmt wird. Das bedeutet aber zugleich: Haben Richter in einem Fall entschieden, der Rasenmäher war zu laut, kann man im eigenen Fall noch lange nicht dem Gartenliebhaber von nebenan das Handwerk legen.
Gesetzliche Grenzwerte
Immerhin – ein paar verbindliche Grundsätze gibt es doch: So sind etwa die Ruhezeiten besonders heilig. „Gesetzlich geregelt ist nur die Sonntags- und die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr“, erklärt Anwalt Drasdo. Die bundeseinheitliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr sei dagegen ein weitverbreiteter Rechtsirrtum. Drasdo: „In dieser Hinsicht gibt es lediglich vereinzelt Regelungen auf kommunaler Ebene oder in der jeweiligen Hausordnung“.
In der „technischen Anweisung Lärm“ (TA Lärm) hat der Gesetzgeber außerdem definiert, ab welchen Dezibel-Werten die Grenze zu einer wesentlichen Beeinträchtigung überschritten wird. So dürfen Geräusche in reinen Wohngebieten tagsüber maximal 50 dB(A) und nachts 35 dB(A) erreichen. In Mischgebieten (Wohngebieten mit Gewerbe) darf es etwas mehr sein, liegen Krankenhäuser oder Pflegeanstalten in der näheren Umgebung, muss es weniger sein. „Das alles hilft den Betroffenen aber auch nur bedingt“, ist Drasdo überzeugt. Denn erstens könne der Normalbürger in der Regel nicht beurteilen, welche Dezibelwerte ein Geräusch verursacht, und zweitens sei im Nachhinein schwer nachweisbar, dass der Lärm der vergangenen Nacht wirklich über den Grenze lag.
Doch auch wenn die Erfolgsaussichten vergleichsweise gering sind – es gibt einige rechtliche Wege, die Lärmquelle abzuschalten.
Lärmschutz für Eigentümer
Ob der Bewohner nun das Haus gemietet hat oder es sein Eigentum ist – für die Auseinandersetzung mit den Nachbarn gelten im Grunde die gleichen Regeln. „Auch der Eigentümer sollte zunächst versuchen, mit dem Lärmverursacher zu reden“, meint Alexander Wiech, Sprecher des Eigentümerverbands Haus und Grund. Damit schone er das Nachbarschaftsverhältnis und vermeide zum anderen teure Gerichtsverfahren.
Bevor der Eigentümer den Störer endgültig auf Unterlassung verklagt, kann er sich außerdem an einen Mediator oder Schlichter wenden. Beide versuchen, mit den Parteien außergerichtlich einen Kompromiss zu finden. In der Regel sind die Kosten für diese Art der Streitschlichtung sehr viel günstiger als ein Gerichtsverfahren. Über die zuständige Schiedsperson erteilen das Rechts- oder Ordnungsamt oder die Amtsgerichte Auskunft. In Mediation ausgebildete Rechtsanwälte sind unter anderem über die Anwaltssuche des Deutschen Anwaltvereins zu finden.
Bei Gaststätten oder anderen Betrieben, die eine Genehmigung brauchen, kann der Eigentümer durch eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde unter Umständen auf eine Auflage oder einen Widerruf der Genehmigung hinwirken.
Problemfall Baustelle
Gegen Baulärm aus der Nachbarschaft kann sich der Immobilieneigentümer mit den gleichen Mitteln wehren – Kompromiss oder Unterlassungsklage. Will er sich offiziell beschweren, sind Bauaufsichtsbehörden oder Ordnungsämter zuständig. Sind allerdings Stadt, Land oder Bund Auftraggeber von großen Baustellen, muss der Eigentümer die Lärmbelästigung in der Regel dulden. „Hier geht meist das öffentliche Wohl dem einzelnen Interesse vor“, sagt Anwalt Drasdo. Lediglich wenn die Nutzung des Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt ist, kann der Eigentümer Schadenersatz verlangen. „Das ist aber in der Regel erst der Fall, wenn das Haus aufgrund der Baustelle überhaupt nicht mehr betreten werden kann oder absolut unbewohnbar wird“, schränkt Drasdo ein.
Allerdings sind alle Bauherren dazu verpflichtet, den Schutz der Anwohner vor Lärm schon bei der Planung zu berücksichtigen. „Werden zum Beispiel Straßen, U-Bahnen oder Flugplätze neu gebaut, müssen die Auftraggeber entsprechende Schallschutzmaßnahmen bezahlen“, erklärt Wiech.
Vermieter hat oft schlechte Karten
Der Vermieter hat in Sachen Lärm keine glückliche Position. Er muss immer damit rechnen, dass die Bewohner die Miete mindern – egal, ob der Eigentümer etwas für den Lärm kann oder nicht. Er selbst kann lediglich versuchen, diese Einbußen als Schadenersatz vom eigentlichen Störer zurückzuholen. „Damit haben die Vermieter allerdings die kompletten Beweisschwierigkeiten und bleiben oft genug auf den Kosten sitzen“, weiß Anwalt Drasdo.
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Mehr noch: In vielen Fällen haben sie noch nicht einmal einen Anspruch auf Schadenersatz oder müssen Kürzungen hinnehmen. „Wenn der Eigentümer die Lärmquelle dulden muss oder mit ihr rechnen musste, hat er schlechte Karten,“ erklärt der Anwalt. So entschied das Landgericht Potsdam, dass der Verursacher von Baulärm zwar grundsätzlich für Mietausfälle in der Nachbarschaft aufkommen muss (Az: 3 S 108 / 06). Für die Höhe des Anspruchs sei aber das „hinzunehmende zumutbare Maß“ entscheidend, schränkten die Richter ein. Im konkreten Fall sprachen sie dem Kläger nur die Hälfte der Mietausfälle zu, weil dieser bei dem Standort seines Hauses mit Baumaßnahmen in der Nachbarschaft habe rechnen müssen.
ИСТОЧНИК:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14580/laerm-laermschutz-fuer-eigentuem...
Вообще, по отношениям соседей куча всего имеется.
А всё потому, что не стены, а сплошная иллюзия!

..правильнее проживать свои чувства, а не прятаться от них. (с)