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в ответ кларусик 21.01.10 22:08
если Вы напишите Kündigung , то у Вас будут проблемы...
Das Arbeitslosengeld kann bis zu 12 Wochen gesperrt werden, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies wird insbesondere angenommen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch ein vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Veranlassung gegeben hat. Da Aufhebungsverträge ohne Mitwirkung und Zustimmung des Arbeitnehmers nicht zustandekommen können, wird diese Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen.
Wird das Arbeitslosengeld gesperrt, so hat dies zur Folge, das der Arbeitslose zum einen kein Arbeitslosengeld erhält und zum anderen, dass die Sperrzeit auf die Anspruchsdauer hinsichtlich des Arbeitslosengeldes angerechnet wird. Eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld findet aber nicht (mehr) statt.
