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стали бы вы работать бесплатно?

06.10.09 13:41
Re: стали бы вы работать бесплатно?
 
petran прохожий
petran
in Antwort Е.В. 06.10.09 11:55
Hallo,
Chef darf die Leistung (Lohn oder Gehalt) nicht verweigern.
AN hat gemäß ╖611(1) Teilsatz1 BGB seine Dienste geleistet, Arbeitgeber muß nach die Vergütung bezahlen.
( ╖ 611Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste,
der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.)
Betriebsrat?
умей приземляться---летать жизнь научит
 

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