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in Antwort Е.В. 06.10.09 11:55
Hallo,
Chef darf die Leistung (Lohn oder Gehalt) nicht verweigern.
AN hat gemäß ╖611(1) Teilsatz1 BGB seine Dienste geleistet, Arbeitgeber muß nach die Vergütung bezahlen.
( ╖ 611Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste,
der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.)
Betriebsrat?
Chef darf die Leistung (Lohn oder Gehalt) nicht verweigern.
AN hat gemäß ╖611(1) Teilsatz1 BGB seine Dienste geleistet, Arbeitgeber muß nach die Vergütung bezahlen.
( ╖ 611Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste,
der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.)
Betriebsrat?
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