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VWL-Leistungen in der Einkommensteuererklärung

15.01.04 12:51
Re: VWL-Leistungen in der Einkommensteuererklärung
 
Bigdady завсегдатай
Bigdady
Der Chef zahlt nicht auf das Bausparkonto, sonder auf ihr Konto und von Ihrem Konto wird der Betrag auf Bausparkonto überwiesen.
In der Einkommensteuererklärung muß es nicht rein. Sie bekommen noch von ihrer Bausparkasse Kontoauszug mit der Bescheinigung für Finanzamt und sie sollen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung zum Finanzamt schiken.
 

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