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Какие проблемы и положительные моменты у гражд Германии по приезду из России?
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в ответ Quench 22.06.09 21:37, Последний раз изменено 22.06.09 22:04 (Natalie_21)
В VHS такие курсы не проводятся
А жена -немка, наверное, гражданство уже здесь получила? Ей тогда положен был курс, который оплачивал Arbeitsamt. Или она приехала с немецким гражданством?
Arbetsamt und Bundesamt - это разные конторы.
Вот из закона: Integrationskurse für Ausländer und Spätaussiedler im IIK ab 2005
im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Am 09.07.2004 hat der Bundesrat das neue Zuwanderungsgesetz verabschiedet.
Folgende Personengruppen sind zur einmaligen Teilnahme an einem Integrationskurs anspruchsberechtigt:
Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis
zu Erwerbszwecken,
zum Zwecke des Familiennachzuges,
aus humanitären Gründen
oder eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Spätaussiedler sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs (╖ 9 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz neue Fassung). Ausgenommen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen.

А жена -немка, наверное, гражданство уже здесь получила? Ей тогда положен был курс, который оплачивал Arbeitsamt. Или она приехала с немецким гражданством?
Arbetsamt und Bundesamt - это разные конторы.
Вот из закона: Integrationskurse für Ausländer und Spätaussiedler im IIK ab 2005
im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Am 09.07.2004 hat der Bundesrat das neue Zuwanderungsgesetz verabschiedet.
Folgende Personengruppen sind zur einmaligen Teilnahme an einem Integrationskurs anspruchsberechtigt:
Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis
zu Erwerbszwecken,
zum Zwecke des Familiennachzuges,
aus humanitären Gründen
oder eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Spätaussiedler sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs (╖ 9 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz neue Fassung). Ausgenommen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen.