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сын зацепил чужую машину

03.06.09 22:48
Re: Прошу совет.
 
kunak Инна
kunak
in Antwort Lenny2006 03.06.09 15:49
В ответ на:
Откуда информация?
От работника Jugentamt. Бумаги искать и сканировать - трепетное дело, не для меня.
Ничего если из сети?
Kinder vom 7. bis zum 10.Geburtstag sind für fahrlässig verursachte Schäden nicht verantwortlich, die bei einem Verkehrsunfall mit einem Kfz, einer Schienen- oder Schwebebahn entstehen. Mit dieser, seit dem 1.8.2002 geltenden Regelung trägt der Gesetzgeber der Überforderungssituation von Kindern dieser Altersgruppe im Straßenverkehr Rechnung. Für diese Schäden haftet die Aufsichtsperson, wenn sie die Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat.
7 bis 18-Jährige sind für Schäden selbst verantwortlich, soweit die notwendige Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Dies gilt auch für 7 bis 10-Jährige im Straßenverkehr, wenn sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, z.B. durch Bewerfen vorbeifahrender Autos mit Steinen oder bei Schäden im stehenden Verkehr,z.B. fahrlässiger Beschädigungen an parkenden Autos.
(http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=168)
"Фашисты будущего будут называть себя антифашистами" © Черчилль Подвиг народа
 

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