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einkommensteuererklaerung
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в ответ P a u l 26.02.02 12:33
C´T 01/2002:
Schick wäre es schon, seine Steuererklärung online dem Finanzamt ins Haus schicken zu können. Aber das Anfang 2001 mit viel Politwirbel eingeführte Projekt zur elektronischen Steuererklärung (Elster) ging ein paar Wochen später kläglich unter. EDV-Experten der Stiftung Warentest hatten herausgefunden, dass es Internet-Piraten möglich sei, sich auf dem Rechner der Finanzverwaltung einzuloggen und in den Besitz sensibler Daten zu gelangen. Pass-wörter und Programmmodule seien ▒wie auf dem Silber-tablett▒ verfügbar gewesen. berichtete die Stiftung.
Mitte März 2001 zogen daher die Finanzbehörden die Notbremse und nahmen Elster vom Netz. Sicherheit habe absoluten Vorrang, hieß es. Mit Geld spaßt man eben nicht. Jetzt unternimmt die Elster-Fraktion einen zweiten Versuch, ihr Lieblingskind das Laufen zu lehren. Das kostenlose Elster-Programmpaket enthält neben den über II MByte großen eigentlichen Steuerformularen auch zwei kleine EXE-Sicherheitsprogramme, die Hackern schon im Vor-feld das Handwerk legen sollen. Elsterchksign.exe überprüft eine Signatur der deutschen Steuerverwaltung. In einem zweiten Schritt klopft das Progrämmchen ElsterB~▒teChecker.exe das installierte Formular 2000 Byte für Byte ab und untersucht die Programmdateien auf binäre Unversehrtheit.
Geht etwas schief und gelingt es Internet-Piraten trotz zweifaehem Sicherheitscheck, sensible Personendaten auszuspähen und zu missbrauchen, dann steht der Steuerzahler im Regen. Die Finanzämter waschen ihre Hände schon vorsorglich in Unschuld:
▒Der Benutzer verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Steuerverwaltung ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch den Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursacht werden▒, vermerkt die Endanwender-Lizenzvereinbarung wie üblich im Kleingedruckten .
Wer seinen Computer von der Steuer absetzen will, sollte jedoch seine Steuererklärung gar nicht online einreichen, denn damit zeigt er dem Finanzamt an. dass er einen privaten Internet-Zugang besitzt. Die Chancen auf steuerliche Anerkennung sinken dadurch rapide .
,wenn man nicht Freeborn heißt. 
Schick wäre es schon, seine Steuererklärung online dem Finanzamt ins Haus schicken zu können. Aber das Anfang 2001 mit viel Politwirbel eingeführte Projekt zur elektronischen Steuererklärung (Elster) ging ein paar Wochen später kläglich unter. EDV-Experten der Stiftung Warentest hatten herausgefunden, dass es Internet-Piraten möglich sei, sich auf dem Rechner der Finanzverwaltung einzuloggen und in den Besitz sensibler Daten zu gelangen. Pass-wörter und Programmmodule seien ▒wie auf dem Silber-tablett▒ verfügbar gewesen. berichtete die Stiftung.
Mitte März 2001 zogen daher die Finanzbehörden die Notbremse und nahmen Elster vom Netz. Sicherheit habe absoluten Vorrang, hieß es. Mit Geld spaßt man eben nicht. Jetzt unternimmt die Elster-Fraktion einen zweiten Versuch, ihr Lieblingskind das Laufen zu lehren. Das kostenlose Elster-Programmpaket enthält neben den über II MByte großen eigentlichen Steuerformularen auch zwei kleine EXE-Sicherheitsprogramme, die Hackern schon im Vor-feld das Handwerk legen sollen. Elsterchksign.exe überprüft eine Signatur der deutschen Steuerverwaltung. In einem zweiten Schritt klopft das Progrämmchen ElsterB~▒teChecker.exe das installierte Formular 2000 Byte für Byte ab und untersucht die Programmdateien auf binäre Unversehrtheit.
Geht etwas schief und gelingt es Internet-Piraten trotz zweifaehem Sicherheitscheck, sensible Personendaten auszuspähen und zu missbrauchen, dann steht der Steuerzahler im Regen. Die Finanzämter waschen ihre Hände schon vorsorglich in Unschuld:
▒Der Benutzer verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Steuerverwaltung ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch den Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursacht werden▒, vermerkt die Endanwender-Lizenzvereinbarung wie üblich im Kleingedruckten .
Wer seinen Computer von der Steuer absetzen will, sollte jedoch seine Steuererklärung gar nicht online einreichen, denn damit zeigt er dem Finanzamt an. dass er einen privaten Internet-Zugang besitzt. Die Chancen auf steuerliche Anerkennung sinken dadurch rapide .
I´ll be back .
