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Кажется попал на лохотрон?!!Теперь можно спать спокойно!
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franzose местный житель
in Antwort Vorobey 30.11.08 17:49
RTL как то на эту тему обратил внимание, я себе скопировал, на случай..........
В ответ на:
1. Lehnen Sie die Rechnung ab. Wenn die erste Rechnung bei Ihnen eintrifft, werfen Sie sie nicht einfach weg. Schicken Sie dem Rechnungssteller einen freundlichen aber bestimmten Brief und bitten Sie um eine entsprechende Bestätigung.
2. Ignorieren Sie auch die Mahnung nicht. Meist folgt schon bald die erste Mahnung. Widersprechen Sie der Rechnung erneut (Einschreiben mit Rückschein) und weisen Sie darauf hin, dass Sie sich rechtliche Schritte vorbehalten.
3. Haben Sie keine Angst! Nun folgt in der Regel das erste Schreiben des Inkassobüros. Verfallen Sie nicht in Panik. Weisen Sie das Inkasso-Büro freundlich darauf hin, dass die gegen Sie erhobene Forderung unberechtigt ist und dass Sie dies bereits beim ursprünglichen Rechnungssteller angezeigt haben (Einschreiben mit Rückschein).
4. Jetzt wird es ernst. Das Inkasso-Unternehmen wird jetzt versuchen Ihnen Angst zu machen und mit einem Mahnbescheid bzw. Vollstreckung drohen. Bleiben Sie ruhig!
5. Rechtlichen Rat einholen. Wenden Sie sich nun an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten.
6. Der Mahnbescheid ist da! Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Ihnen eingeht, ist es spätestens an der Zeit, sich rechtlichen Beistand zu holen und Widerspruch einzulegen (Kopie für die Unterlagen behalten). Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides. Das Inkasso-Büro muss nun gegen Sie klagen und es kommt zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren.
7. Bis jetzt alles verpennt! Auch wenn Sie bisher noch nichts unternommen haben, ist Hopfen und Malz nicht verloren. Auch gegen die nun folgenden Vollstreckungsbescheide können Sie sich wehren. Sie haben zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Diese Frist müssen Sie allerdings unbedingt einhalten, ansonsten steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Die Höhe der Kosten eines Verfahrens hängt von der Höhe der Forderung ab. Nach dem Streitwert berechnen sich Anwalts- und Gerichtsgebühren. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten. Menschen mit geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen. Wird die bewilligt, übernimmt der Staat - falls man vor Gericht verlieren sollte - die Kosten des eigenen Anwalts.
Wenn Sie weder eine Rechtsschutzversicherung haben noch Prozesskostenhilfe bekommen, sollten Sie den Kopf trotzdem nicht in den Sand stecken. Schrecken Sie vor einem Gerichtsverfahren nicht zurück. Da die Inkassoforderung ja unberechtigt ist, haben Sie gute Erfolgsaussichten. Und wenn Sie vor Gericht Recht bekommen, müssen Sie auch keine Anwaltkosten zahlen
1. Lehnen Sie die Rechnung ab. Wenn die erste Rechnung bei Ihnen eintrifft, werfen Sie sie nicht einfach weg. Schicken Sie dem Rechnungssteller einen freundlichen aber bestimmten Brief und bitten Sie um eine entsprechende Bestätigung.
2. Ignorieren Sie auch die Mahnung nicht. Meist folgt schon bald die erste Mahnung. Widersprechen Sie der Rechnung erneut (Einschreiben mit Rückschein) und weisen Sie darauf hin, dass Sie sich rechtliche Schritte vorbehalten.
3. Haben Sie keine Angst! Nun folgt in der Regel das erste Schreiben des Inkassobüros. Verfallen Sie nicht in Panik. Weisen Sie das Inkasso-Büro freundlich darauf hin, dass die gegen Sie erhobene Forderung unberechtigt ist und dass Sie dies bereits beim ursprünglichen Rechnungssteller angezeigt haben (Einschreiben mit Rückschein).
4. Jetzt wird es ernst. Das Inkasso-Unternehmen wird jetzt versuchen Ihnen Angst zu machen und mit einem Mahnbescheid bzw. Vollstreckung drohen. Bleiben Sie ruhig!
5. Rechtlichen Rat einholen. Wenden Sie sich nun an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten.
6. Der Mahnbescheid ist da! Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Ihnen eingeht, ist es spätestens an der Zeit, sich rechtlichen Beistand zu holen und Widerspruch einzulegen (Kopie für die Unterlagen behalten). Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides. Das Inkasso-Büro muss nun gegen Sie klagen und es kommt zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren.
7. Bis jetzt alles verpennt! Auch wenn Sie bisher noch nichts unternommen haben, ist Hopfen und Malz nicht verloren. Auch gegen die nun folgenden Vollstreckungsbescheide können Sie sich wehren. Sie haben zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Diese Frist müssen Sie allerdings unbedingt einhalten, ansonsten steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Die Höhe der Kosten eines Verfahrens hängt von der Höhe der Forderung ab. Nach dem Streitwert berechnen sich Anwalts- und Gerichtsgebühren. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten. Menschen mit geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen. Wird die bewilligt, übernimmt der Staat - falls man vor Gericht verlieren sollte - die Kosten des eigenen Anwalts.
Wenn Sie weder eine Rechtsschutzversicherung haben noch Prozesskostenhilfe bekommen, sollten Sie den Kopf trotzdem nicht in den Sand stecken. Schrecken Sie vor einem Gerichtsverfahren nicht zurück. Da die Inkassoforderung ja unberechtigt ist, haben Sie gute Erfolgsaussichten. Und wenn Sie vor Gericht Recht bekommen, müssen Sie auch keine Anwaltkosten zahlen