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Налоги на зарплату
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в ответ leksa 28.01.02 14:06
Wer nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet und höchstens 630 Mark verdient, kann sich von der Lohnsteuer befreien lassen. Eine Freistellungsbescheinigung gibt es beim Finanzamt. Allerdings nur, wenn der Antragsteller keine weiteren Einkünfte hat. Die Freistellung kann übrigens auch nachträglich bei der jährlichen Steuererklärung beantragt werden.
Von den Sozialabgaben kann man sich jedoch nicht befreien lassen. Für 630-Mark-Jobber liegen sie bei pauschal 22 Prozent. Dafür gibt es als Gegenleistung pro Beschäftigungsjahr ab dem 65. Lebensjahr 4,17 Mark mehr Monats-Rente.
Ausnahme:
Wer nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Jahr arbeitet, muss keine Sozialabgaben zahlen, aber dafür Lohnsteuer.
????
P.S. Насчет того, что все так работают: http://foren.germany.ru/arch/legal/t/83638.html?Cat=&page=2.475&view=&sb=&vc=1#Post83638
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