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в ответ St_Милка 02.04.08 21:35, Последний раз изменено 02.04.08 22:19 (olya.de)
НАоборот, уже давным давно платили за аппарат каждый в отделъности
Ничего подобного
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
Ничего подобного
В ответ на:
Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.
Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
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