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Угадайте с трех раз, кто на портале Гермни.ру регулярно попирает данный зако при упоминании о клубе, закрывая темы и не мотивируя это:
http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4245/I.-Die-Grundrechte.htm
Grundgesetz fuer die Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte
Artikel 2 [Persoenliche Freiheitsrechte]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoenlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmae?ige Ordnung oder das Sittengesetz verstoe?t.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koerperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu aeu?ern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugaenglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewaehrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persoenlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
2002 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
А где нарушены еше некоторые статьи TDS закона ? Правильно - на Германи.ру и клубе Германи.ру. Не верите - проверьте:
http://www.jw-portal.de/index.php3?site=showmore&id=18
Das LG Duesseldorf hat in einem einstweiligen Verfuegungsverfahren
ueber die Frage entschieden, inwieweit bei nicht leicht erkennbarem und unmittelbar erreichbarem Impressum wettbewerbswidriges
Handeln und damit ein Verstoss gegen ╖ 1 UWG (Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb) vorliegt. Und seit 01.04.2003 gilt Neues
fuer das Handelsgesetzbuch (HGB).
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030102.pdf
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030102.htm
Попытайтесь быстро найти Импрессиум (я вам подскажу - ищите слово контакт)
Раньше, когда портал был "песочницей", можно было бы списать на "песочный" характер. Появление клуба - не да╦т на это больше поблажек, но кто знает, может новый дизайн сайта будет законней?
Здесь закон поподробнее
Impressumpflicht
JurPC Web-Dok. 102/2003
--------------------------------------------------------------------------------
TDG ╖╖ 6, 3 Ziff. 5; UWG ╖ 1
Leitsaetze (der Redaktion)
1. Bei einem Unternehmen gehoeren zu den nach ╖ 6 TDG erforderlichen Angaben insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer, das Handelsregistergericht, die korrekte ladungsfaehige Anschrift sowie die Telefon- und Faxnummer.
2. Die nach ╖ 6 TDG erforderlichen Angaben sind leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar im Sinne der Vorschrift, wenn sie sich dem Nutzer ohne weiteres und auf einem leicht erkennbaren Weg erschlie?en, nicht hingegen, wenn zum Auffinden der Informationen mehrere Schritte durch Anklicken auf mehreren Seiten der Website erforderlich sind.
3. Der Versto? gegen ╖ 6 TDG stellt zugleich einen Versto? gegen ╖ 1 UWG dar, da die Vorschriften des TDG verbraucherschuetzende Regelungen darstellen, die damit auch wettbewerbsrechtlichen Charakter haben.
....
Beim Thema Impressum sei auf eine seit 01.04.2003 geltende Aenderung des HGB hingewiesen, die sich auf das Impressum auch von Websites auswirkt. Zum 01.07.1998 wurde das HGB reformiert. Aufgrund des neuen ╖ 19 HGB muessen seitdem praezise Angaben zur Firma des Unternehmens gemacht werden. Eine Ausnahme bildeten Firmen, die bis zum 01.07.1998 unter den alten Bedingungen zum Handelsregister eingetragen wurden. Aufgrund Art. 38 des Einfuehrungsgesetzes zum HGB galt fuer solche Altfirmen eine Schonfrist, die
bis 31.03.2003 lief. Mit Ablauf dieser Frist muessen die "Altfirmen" die neue, korrekte Firma in das Register eintragen lassen sowie im Internet-Impressum korrekt angeben.
Допустим мы попотели и нашли тот-самый импрессиум. И что же: оказывается не все данные указаны - не хватает рег.номеров
http://www.4websites.de/magazin/artikel/79
3. Die Anbieterkennzeichnung
Die Anbieterkennzeichnung ist nach TDG fuer geschaeftsmaessige Teledienste Pflicht.
Geschaeftsmae?ig sind alle Angebote von Telediensten, die aufgrund nachhaltiger Taetigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt werden. Es ist ausdruecklich darauf hinzuweisen, das die Definition der "Geschaeftsmassigkeit" eine gewerbliche Taetigkeit des Anbieters nicht voraussetzt. Umgekehrt ist allerdings der Schluss zulaessig, das ein Diensteanbieter der seine wie auch immer geartete Taetigkeit auf einer Website darstellt, geschaeftsmaessig im Sinne des TDG handelt.
Вот, что должно быть:
4. Inhalt der Anbieterkennzeichnung
In das Impressum haben Diensteanbieter laut ╖ 6 TDG folgende Angaben aufzunehmen:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusaetzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermoeglichen, einschlie?lich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Taetigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behoerdlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zustaendigen Aufsichtsbehoerde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausuebung eines Berufs im Sinne von Artikel 1Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 ueber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jaehrige Berufsausbildung abschlie?en (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 ueber eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befaehigungsnachweise in Ergaenzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geaendert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben ueber
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehoeren,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugaenglich sind,
6. in Faellen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach ╖ 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer. Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit- Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberuehrt
Тут - еще про ответсвенность содержания:
http://www.jw-portal.de/index.php3?site=theme_detail&artaction=show&themeid=7&artid=6
Demzufolge haftet ein Diensteanbieter fuer fremde Inhalte nur, wenn er positive Kenntnis von ihnen hat. In der jetzigen Fassung des Teledienstegesetzes gilt ╖ 8 Abs.
2, demzufolge Diensteanbieter nicht verpflichtet sind, die von Ihnen uebermittelten oder gespeicherten Informationen zu ueberwachen oder nach Umstaenden zu forschen, die auf eine rechtswidrige Taetigkeit hinweisen. Aktuelle Urteile zur neuen Rechtslage gibt es noch nicht.
Klar ist jedoch, dass auch nach der neuen Gesetzeslage der Betreiber nach Kenntnis eines rechtswidrigen Inhaltes, bspw. durch einen Hinweis, verpflichtet ist, diese Beitraege zu loeschen.
Welche Eintraege sind rechtswidrig?
Strafrechtlich relevant kann die Beleidigung im Sinne des ╖ 185 Strafgesetzbuch sein.
Hierunter versteht man einen Angriff auf die Ehre eines anderen, durch Kundgabe von Nicht- Gering- oder Mi?achtung. Ob eine wueste Beschimpfung darunter faellt, haengt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, in welchem Zusammenhang diese erfolgt. Bei einem Forum, in dem
sich regelmae?ig bspw. Schueler aufhalten, kann der strafrechtliche Grad einer Beleidigung ein anderer sein, als in einem Informationsportal fuer Gewerbetreibende. Strafrechtlich und zivilrechtlich relevant ist auch die Verleumdung, gemae? ╖ 187 Strafgesetzbuch. Eine
Verleumdung ist eine wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.
Eine harte und deutliche Kritik bspw. an Firmen ist erlaubt, wenn sie der Wahrheit entspricht.
Ist dies nicht der Fall, besteht unter anderem ein Unterlassungsanspruch gegen den Urheber
des Eintrages. Da dieser oftmals nicht zu ermitteln ist, haftet in diesem Fall der Forumbetreiber.
In dem Fall, den das Landgericht Trier entschieden hatte, war der Klaeger bspw. ein Steuerberater, dem im Gaestebucheintrag verschiedene Straftaten vorgeworfen wurde.
╘ Rechtsanwalt Johannes Richard,
http://www.kanzlei.de/gesetze/EGG121101.pdf
http://www.webmasterrecht.de/texte/impressumspflicht.htm
А здесь еще раз подтврждение того, как закон о авторсих правах нарушается на портале:
http://www.webmasterrecht.de/texte/urheberrecht.htm
. Wie entsteht der Urheberrechtsschutz?
Der urheberrechtliche Schutz entsteht durch Schaffung des Werkes selbst; weitere Ma?nahmen sind nicht noetig! Dh das Urheberrecht entsteht von ganz allein;6 es ist nicht erforderlich, das Werk mit einem Copyright-Vermerk ╘ oder aehnlichem zu versehen.7
Problematisch ist allerdings, ab wann respektive welches Werk urheberrechtlich geschuetzt ist, denn nicht jeder Bleistiftstrich ist schuetzenswert. Nach ╖ 2 Abs. 2 UrhG erlangen nur solche Werke Urheberrechtsschutz, die eine persoenliche geistige Schoepfungshoehe erreicht haben. Was hierunter zu verstehen ist, laesst sich nur schwierig erklaeren. Allgemein gesagt ist fuer den Urheberrechtsschutz erforderlich, dass dem Werk zumindest ein gewisser Grad an Individualitaet, also eine gewisse Gestaltungshoehe anhaftet. Dies fehlt bei Allerweltserzeugnissen, die jeder mit durchschnittlichen Faehigkeiten herstellen kann.8 Die Individualitaet eines Werkes kann sich sowohl aus dessen Konzeption als auch aus seiner Formgestaltung ergeben.9
Затем:
Партнеры Клуба
Анализируя информацию о партнерах клуба хотелось бы в целом сказать, что на сайтах партнеров пока информации про скидки для членов Клуба Германи.ру отсутствуют. На некоторых из сайтов есть банеры Германи.ру
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Adresse:
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+49 (0) 69/42603877
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Kontaktperson:
Alexander Konwissarow
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Registriert:
07 Apr 2003, Mon
Hits:
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Не говоря уже о том, что в одном случае речь в описанни идет про ВИП-пользователя, а в другом - членах клуба.
Кроме того скидочная система в некоторых случаях для обычного обывателя будет неприемлема, Ознакомтесь, например, с этой фирмой, ее услугами и ценами:
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Некоторые из них накладывают ограничения и на территориальное расположение в ФРГ - снова часть возможных членов не сможет "воспользоваться" этой фирмой:
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Предпочтительный регион - Юго-Западная Германия (напр., Франкфурт, Штуттгарт),═ Люксембург.
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, но затем выясняется, что это не прямая СК а ...маклер
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W. Kersch
Segeberger Chaussee 29 b
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Кто имеет доступ в интернет и владеет немецким - может и см договор заключить
http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4245/I.-Die-Grundrechte.htm
Grundgesetz fuer die Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte
Artikel 2 [Persoenliche Freiheitsrechte]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoenlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmae?ige Ordnung oder das Sittengesetz verstoe?t.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und koerperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu aeu?ern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugaenglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewaehrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persoenlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
2002 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
А где нарушены еше некоторые статьи TDS закона ? Правильно - на Германи.ру и клубе Германи.ру. Не верите - проверьте:
http://www.jw-portal.de/index.php3?site=showmore&id=18
Das LG Duesseldorf hat in einem einstweiligen Verfuegungsverfahren
ueber die Frage entschieden, inwieweit bei nicht leicht erkennbarem und unmittelbar erreichbarem Impressum wettbewerbswidriges
Handeln und damit ein Verstoss gegen ╖ 1 UWG (Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb) vorliegt. Und seit 01.04.2003 gilt Neues
fuer das Handelsgesetzbuch (HGB).
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030102.pdf
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030102.htm
Попытайтесь быстро найти Импрессиум (я вам подскажу - ищите слово контакт)
Раньше, когда портал был "песочницей", можно было бы списать на "песочный" характер. Появление клуба - не да╦т на это больше поблажек, но кто знает, может новый дизайн сайта будет законней?
Здесь закон поподробнее
Impressumpflicht
JurPC Web-Dok. 102/2003
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TDG ╖╖ 6, 3 Ziff. 5; UWG ╖ 1
Leitsaetze (der Redaktion)
1. Bei einem Unternehmen gehoeren zu den nach ╖ 6 TDG erforderlichen Angaben insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer, das Handelsregistergericht, die korrekte ladungsfaehige Anschrift sowie die Telefon- und Faxnummer.
2. Die nach ╖ 6 TDG erforderlichen Angaben sind leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar im Sinne der Vorschrift, wenn sie sich dem Nutzer ohne weiteres und auf einem leicht erkennbaren Weg erschlie?en, nicht hingegen, wenn zum Auffinden der Informationen mehrere Schritte durch Anklicken auf mehreren Seiten der Website erforderlich sind.
3. Der Versto? gegen ╖ 6 TDG stellt zugleich einen Versto? gegen ╖ 1 UWG dar, da die Vorschriften des TDG verbraucherschuetzende Regelungen darstellen, die damit auch wettbewerbsrechtlichen Charakter haben.
....
Beim Thema Impressum sei auf eine seit 01.04.2003 geltende Aenderung des HGB hingewiesen, die sich auf das Impressum auch von Websites auswirkt. Zum 01.07.1998 wurde das HGB reformiert. Aufgrund des neuen ╖ 19 HGB muessen seitdem praezise Angaben zur Firma des Unternehmens gemacht werden. Eine Ausnahme bildeten Firmen, die bis zum 01.07.1998 unter den alten Bedingungen zum Handelsregister eingetragen wurden. Aufgrund Art. 38 des Einfuehrungsgesetzes zum HGB galt fuer solche Altfirmen eine Schonfrist, die
bis 31.03.2003 lief. Mit Ablauf dieser Frist muessen die "Altfirmen" die neue, korrekte Firma in das Register eintragen lassen sowie im Internet-Impressum korrekt angeben.
Допустим мы попотели и нашли тот-самый импрессиум. И что же: оказывается не все данные указаны - не хватает рег.номеров
http://www.4websites.de/magazin/artikel/79
3. Die Anbieterkennzeichnung
Die Anbieterkennzeichnung ist nach TDG fuer geschaeftsmaessige Teledienste Pflicht.
Geschaeftsmae?ig sind alle Angebote von Telediensten, die aufgrund nachhaltiger Taetigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereit gestellt werden. Es ist ausdruecklich darauf hinzuweisen, das die Definition der "Geschaeftsmassigkeit" eine gewerbliche Taetigkeit des Anbieters nicht voraussetzt. Umgekehrt ist allerdings der Schluss zulaessig, das ein Diensteanbieter der seine wie auch immer geartete Taetigkeit auf einer Website darstellt, geschaeftsmaessig im Sinne des TDG handelt.
Вот, что должно быть:
4. Inhalt der Anbieterkennzeichnung
In das Impressum haben Diensteanbieter laut ╖ 6 TDG folgende Angaben aufzunehmen:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusaetzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermoeglichen, einschlie?lich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Taetigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behoerdlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zustaendigen Aufsichtsbehoerde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausuebung eines Berufs im Sinne von Artikel 1Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 ueber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jaehrige Berufsausbildung abschlie?en (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 ueber eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befaehigungsnachweise in Ergaenzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geaendert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben ueber
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehoeren,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugaenglich sind,
6. in Faellen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach ╖ 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer. Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit- Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberuehrt
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Demzufolge haftet ein Diensteanbieter fuer fremde Inhalte nur, wenn er positive Kenntnis von ihnen hat. In der jetzigen Fassung des Teledienstegesetzes gilt ╖ 8 Abs.
2, demzufolge Diensteanbieter nicht verpflichtet sind, die von Ihnen uebermittelten oder gespeicherten Informationen zu ueberwachen oder nach Umstaenden zu forschen, die auf eine rechtswidrige Taetigkeit hinweisen. Aktuelle Urteile zur neuen Rechtslage gibt es noch nicht.
Klar ist jedoch, dass auch nach der neuen Gesetzeslage der Betreiber nach Kenntnis eines rechtswidrigen Inhaltes, bspw. durch einen Hinweis, verpflichtet ist, diese Beitraege zu loeschen.
Welche Eintraege sind rechtswidrig?
Strafrechtlich relevant kann die Beleidigung im Sinne des ╖ 185 Strafgesetzbuch sein.
Hierunter versteht man einen Angriff auf die Ehre eines anderen, durch Kundgabe von Nicht- Gering- oder Mi?achtung. Ob eine wueste Beschimpfung darunter faellt, haengt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, in welchem Zusammenhang diese erfolgt. Bei einem Forum, in dem
sich regelmae?ig bspw. Schueler aufhalten, kann der strafrechtliche Grad einer Beleidigung ein anderer sein, als in einem Informationsportal fuer Gewerbetreibende. Strafrechtlich und zivilrechtlich relevant ist auch die Verleumdung, gemae? ╖ 187 Strafgesetzbuch. Eine
Verleumdung ist eine wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.
Eine harte und deutliche Kritik bspw. an Firmen ist erlaubt, wenn sie der Wahrheit entspricht.
Ist dies nicht der Fall, besteht unter anderem ein Unterlassungsanspruch gegen den Urheber
des Eintrages. Da dieser oftmals nicht zu ermitteln ist, haftet in diesem Fall der Forumbetreiber.
In dem Fall, den das Landgericht Trier entschieden hatte, war der Klaeger bspw. ein Steuerberater, dem im Gaestebucheintrag verschiedene Straftaten vorgeworfen wurde.
╘ Rechtsanwalt Johannes Richard,
http://www.kanzlei.de/gesetze/EGG121101.pdf
http://www.webmasterrecht.de/texte/impressumspflicht.htm
А здесь еще раз подтврждение того, как закон о авторсих правах нарушается на портале:
http://www.webmasterrecht.de/texte/urheberrecht.htm
. Wie entsteht der Urheberrechtsschutz?
Der urheberrechtliche Schutz entsteht durch Schaffung des Werkes selbst; weitere Ma?nahmen sind nicht noetig! Dh das Urheberrecht entsteht von ganz allein;6 es ist nicht erforderlich, das Werk mit einem Copyright-Vermerk ╘ oder aehnlichem zu versehen.7
Problematisch ist allerdings, ab wann respektive welches Werk urheberrechtlich geschuetzt ist, denn nicht jeder Bleistiftstrich ist schuetzenswert. Nach ╖ 2 Abs. 2 UrhG erlangen nur solche Werke Urheberrechtsschutz, die eine persoenliche geistige Schoepfungshoehe erreicht haben. Was hierunter zu verstehen ist, laesst sich nur schwierig erklaeren. Allgemein gesagt ist fuer den Urheberrechtsschutz erforderlich, dass dem Werk zumindest ein gewisser Grad an Individualitaet, also eine gewisse Gestaltungshoehe anhaftet. Dies fehlt bei Allerweltserzeugnissen, die jeder mit durchschnittlichen Faehigkeiten herstellen kann.8 Die Individualitaet eines Werkes kann sich sowohl aus dessen Konzeption als auch aus seiner Formgestaltung ergeben.9
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ничего про клуб нет. Кроме того, эта компания почему-то в Нидерзаксен причислена
при проверке переключитесь на немецкий язык: http://club.germany.ru/cgi-bin/discount/hyperseek.cgi?lang=german
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но цены за "русскость" инструкции - "золотые" - можно дешевле приобреси (следующая ссылка может не работать из-за динамичности ценовой ситуации)
http://www.aktueller-preisvergleich.de/Preisvergleich/Satellitenreceiver/154567/Humax/Va-Fox.html
http://www.aktueller-preisvergleich.de/Preisvergleich/Satellitenreceiver/311950/Nokia/Mediamaster_210S.html
http://www.idealo.de/preisvergleich/NewProductCategory/3186.html
http://www.schnaeppchenjagd.de/html/Home/LNB-Quattro-Switch-LNB_s-a_4074306.html
http://www.schlauer-preisvergleich.de/Kategorie/6672.html
Те же завышенные цены наблюдаются и у следующего гостинничного партнера:
http://club.germany.ru/cgi-bin/discount/hyperseek.cgi?detail=38
Zaren Hof GmbH
http://www.zarskijdwor.de/price_list.htm
http://www.multi-media-project.de
http://hotel-pension-spree.de/de/price.html
http://hotel-pension-spree.de/ru/hotel.html
http://www.hotel-quellenhof.com/
Тут снова есть банер и снова 0 упоминаний (28 10 2003) про партнерство
http://uslugi.nm.ru
Цены выше средних и у перевозок:
http://www.gbr-transporte.de/page3.html
http://www.transfer-s.de/18407.html
На диско есть банер и снова молчок про партнерство
http://rasputin.germany.ru/page.html
Тут есть баннер
http://www.pentagon-discothek.de/pages/04_links/index_links.html
И тут
http://www.germany.ru/alex/
В строительной фирме-партнере при телефонном разговоре выяснилось, что скидки значительно меньше по факту, чем в упоминании
http://club.germany.ru/cgi-bin/discount/hyperseek.cgi?detail=52
Nur fuer Germany.ru Card Inhaber - 3% bis 30% Rabatt auf Bauelemente!
Achtung, wir stehen Ihnen nur fuer den Raum Saar-Pfalz zur Verfuegung.
Да и цены - тоже "кусаются"
http://www.alex777.de/Unser_Programm/Hausturen/Kunststoffhausturen/kunststoffhausturen.html
http://www.alex777.de/Unser_Programm/unser_programm.html
Тут снова банер.
http://www.go-parkett.de/
И страховках: хотя про скидки упоминается
Versicherungen, Bausparen, Investmentfonds, Kreditvermittlung. Auf Sachversicherungen fuer privates Risiko (Privathaftpflicht, Wohngebaeude, Hausrat, Tierhaftpflicht, Glasversicherungen, KFZ-Versicherung) bis zu 20% Nachlass durch germany.ru. Sowi
, но затем выясняется, что это не прямая СК а ...маклер
http://www.versicherungen-kersch.de/
Versicherungsmakler
W. Kersch
Segeberger Chaussee 29 b
22850 Norderstedt/Hamburg
http://www.versicherungen-kersch.de/index.php?action=Partners
http://www.versicherungen-kersch.de/index.php?action=News
Кто имеет доступ в интернет и владеет немецким - может и см договор заключить