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Письмо об антраге на на оружие самообороны

27.06.16 14:44
Re: Письмо об антраге на на оружие самообороны
 
dieter72 коренной житель
In Deutschland liegt das Gewaltmonopol prinzipiell beim Staat. Nur der Staat hat das Recht, im Notfall physische Gewalt gegen Menschen anzuwenden. Waffenbesitz zur Selbstverteidigung ist prinzipiell verboten.
Außerdem muss ein legitimes Bedürfnis vorhanden sein, d.h. es wird beurteilt, ob der Waffenbesitz überhaupt erforderlich ist. Dieses legitime Bedürfnis wird – abgesehen von Bewachungspersonal und besonders gefährdeten Personen – allgemein bei bestimmten Personengruppen anerkannt, deren Zugehörigkeit nachgewiesen werden muss. Dazu gehören Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen (sprich: Mitglieder von Schützenvereinen) sowie Waffen- oder Munitionsssammler.
Diese Personengruppen dürfen eine Waffe besitzen, wenn sie eine Waffenbesitzkarte, einen Munitionserwerb- und einen Waffenschein nachweisen, der höchstens drei Jahre Gültigkeit hat.

http://www.wissen.de/waffenbesitz-deutschland

 

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