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Интеграционные курсы. Отказ из-за ВО!
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dieter72 коренной житель
в ответ RuJewUkr 17.09.15 21:12
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Anmeldung zum Integrationskurs
Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet sind, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung (Berechtigungsschein) von der Ausländerbehörde oder der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Stelle. Gleichzeitig erhalten Sie auch eine Liste der Kursträger, die in der Nähe Ihres Wohnortes Integrationskurse durchführen.
Bitte melden Sie sich so bald wie möglich bei einem Kursträger an und legen ihm den Berechtigungsschein vor. Wenn im Berechtigungsschein unter „Die Teilnahmeberechtigung bzw. die Teilnahmeverpflichtung ist gültig bis…“ ein Datum steht, dann können bzw. müssen Sie sich bis spätestens zu diesem Zeitpunkt bei einem Kursträger anmelden.
Der Kursträger muss Ihnen den voraussichtlichen Beginn eines Kurses mitteilen. Der Kurs sollte nicht später als drei Monate nach Ihrer Anmeldung beginnen. Kommt in dieser Zeit kein Integrationskurs zustande, muss Sie der Kursträger informieren. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie noch länger warten oder sich bei einem anderen Kursträger anmelden wollen. In diesem Fall muss Ihnen der Kursträger den Berechtigungsschein zurückgeben.
Anmeldung zum Integrationskurs
Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet sind, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung (Berechtigungsschein) von der Ausländerbehörde oder der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Stelle. Gleichzeitig erhalten Sie auch eine Liste der Kursträger, die in der Nähe Ihres Wohnortes Integrationskurse durchführen.
Bitte melden Sie sich so bald wie möglich bei einem Kursträger an und legen ihm den Berechtigungsschein vor. Wenn im Berechtigungsschein unter „Die Teilnahmeberechtigung bzw. die Teilnahmeverpflichtung ist gültig bis…“ ein Datum steht, dann können bzw. müssen Sie sich bis spätestens zu diesem Zeitpunkt bei einem Kursträger anmelden.
Der Kursträger muss Ihnen den voraussichtlichen Beginn eines Kurses mitteilen. Der Kurs sollte nicht später als drei Monate nach Ihrer Anmeldung beginnen. Kommt in dieser Zeit kein Integrationskurs zustande, muss Sie der Kursträger informieren. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie noch länger warten oder sich bei einem anderen Kursträger anmelden wollen. In diesem Fall muss Ihnen der Kursträger den Berechtigungsschein zurückgeben.
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Ku...