Вход на сайт
fuhhh...heute habe Test DAF wiederholt
2902 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Саша2014 19.12.14 02:04, Последний раз изменено 19.12.14 19:29 (*Olivka*)
Эт ж Германия, тут все четко и как прописано :) Я не против, но сильно сомневаюсь, что ВУЗ пойдет на поблажки.
В ответ на:
ewerber und Bewerberinnen für deutschsprachige Studiengänge, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben, weisen ihre Deutschkenntnisse anhand einer anerkannten Sprachprüfung nach. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben.
Der Sprachnachweis ist bis Bewerbungsschluss vorzulegen. Es gilt die folgende Faustregel:
C1 für die Bewerbung
DSH-2 für die Immatrikulation
Das heißt: Sie reichen bitte bis Bewerbungsschluss mindestens einen Sprachnachweis auf C1-Niveau ein. Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist kein C1-Zeugnis einreichen, gilt Ihre Bewerbung als unvollständig und wird vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Deutsche Sprachzeugnisse unterhalb des C1-Niveaus werden nicht akzeptiert.
Im Fall einer Zulassung kann das Zertifikat einer anerkannten Sprachprüfung für den Hochschulzugang (z.B. DSH-2, TestDaf 4444, etc.) bis zur Immatrikulation (also bis Semesterbeginn) nachgereicht werden.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie eine Zulassung erhalten haben, weisen Sie bitte bis zum Studienbeginn — der 1. April im Sommersemester bzw. der 1. Oktober im Wintersemester — eine DSH-2 oder eine gleichwertige anerkannte deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang durch ein entsprechendes Zeugnis nach.
Sollten Sie bis Studienbeginn keine DSH-2 oder gleichwertige Sprachprüfung nachweisen, können Sie Ihr Studium an der HTW Berlin nicht antreten.
ewerber und Bewerberinnen für deutschsprachige Studiengänge, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben, weisen ihre Deutschkenntnisse anhand einer anerkannten Sprachprüfung nach. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben.
Der Sprachnachweis ist bis Bewerbungsschluss vorzulegen. Es gilt die folgende Faustregel:
C1 für die Bewerbung
DSH-2 für die Immatrikulation
Das heißt: Sie reichen bitte bis Bewerbungsschluss mindestens einen Sprachnachweis auf C1-Niveau ein. Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist kein C1-Zeugnis einreichen, gilt Ihre Bewerbung als unvollständig und wird vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Deutsche Sprachzeugnisse unterhalb des C1-Niveaus werden nicht akzeptiert.
Im Fall einer Zulassung kann das Zertifikat einer anerkannten Sprachprüfung für den Hochschulzugang (z.B. DSH-2, TestDaf 4444, etc.) bis zur Immatrikulation (also bis Semesterbeginn) nachgereicht werden.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie eine Zulassung erhalten haben, weisen Sie bitte bis zum Studienbeginn — der 1. April im Sommersemester bzw. der 1. Oktober im Wintersemester — eine DSH-2 oder eine gleichwertige anerkannte deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang durch ein entsprechendes Zeugnis nach.
Sollten Sie bis Studienbeginn keine DSH-2 oder gleichwertige Sprachprüfung nachweisen, können Sie Ihr Studium an der HTW Berlin nicht antreten.
В ответ на:
Anerkannte Sprachprüfungen Deutsch
Folgende Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit werden an der HTW Berlin anerkannt:
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2)
Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit folgenden Einzelergebnissen (keine Addition der Teilstufen) TestDaF 4/4/4/4 für alle wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge, TestDaF 4/4/4/3 für alle technischen Studiengänge. Ergebnisse unterhalb dieser Niveau-Stufen werden NICHT akzeptiert.
Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz — Zweite Stufe
(früher abgelegte) Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS)
Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) oder Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
Der Abschluss von Mittelstufenprüfungen reicht nicht aus. Ausländische Zeugnisse über Ausbildung und Prüfung in Deutsch werden nicht anerkannt.
Anerkannte Sprachprüfungen Deutsch
Folgende Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit werden an der HTW Berlin anerkannt:
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2)
Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit folgenden Einzelergebnissen (keine Addition der Teilstufen) TestDaF 4/4/4/4 für alle wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge, TestDaF 4/4/4/3 für alle technischen Studiengänge. Ergebnisse unterhalb dieser Niveau-Stufen werden NICHT akzeptiert.
Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz — Zweite Stufe
(früher abgelegte) Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS)
Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) oder Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
Der Abschluss von Mittelstufenprüfungen reicht nicht aus. Ausländische Zeugnisse über Ausbildung und Prüfung in Deutsch werden nicht anerkannt.
Ни одно желание не дается тебе отдельно от силы, позволяющей его осуществить (Р.Бах)