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in Antwort aschnurrbart 03.02.14 16:03
Man kann auch Befristungen aufheben, nicht nur bei Arbeitsverträgen.
z.B. ein unbefristetes Aufenthaltsverbot aufheben, eine Vertragsverlängerung kann eine Befristung aufheben (auch bei Arbeitsverträgen), die Befristung einer Finanzierung aufheben ....
Hier geht es aber um korrekte Formulierungen und nicht um juristische Fragen und deren Lösung.
z.B. ein unbefristetes Aufenthaltsverbot aufheben, eine Vertragsverlängerung kann eine Befristung aufheben (auch bei Arbeitsverträgen), die Befristung einer Finanzierung aufheben ....
Hier geht es aber um korrekte Formulierungen und nicht um juristische Fragen und deren Lösung.
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