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Исключения прохождения интеграционного курса

30.05.13 18:26
Re: Исключения прохождения интеграционного курса
 
dieter72 свой человек
Навскидку:
В ответ на:
§ 44a
Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
(2) Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer,
1. die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden,
2. die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen oder
3. deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.
(2a) Von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs sind Ausländer ausgenommen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzen, wenn sie nachweisen, dass sie bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Erlangung ihrer Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigte an Integrationsmaßnahmen teilgenommen haben.

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/44a.html
Может быть есть ещё и какая-нибудь другая информация.
 

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