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in Antwort aschnurrbart 26.01.13 23:10, Zuletzt geändert 27.01.13 12:01 (dieter72)
Был не прав в интерпретации
Но
Bolik не далек от истины.
www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/02-mosk/1-visa/6-einlader/0-...
В ответ на:
Оба раза нужно было кроме официального приглашения (Verpflichtungserklärung
Оба раза нужно было кроме официального приглашения (Verpflichtungserklärung
Но
Bolik не далек от истины.В ответ на:
Hinweise für Einlader: Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Übernehmen Sie als Einlader für einen Visumantragsteller die Reise- und Aufenthaltskosten oder kann der Reisende keine eigenen finanziellen Mittel nachweisen, können Sie bei der der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben. Diese förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes dient dem Reisenden dann als "Einladung" bzw. Finanzierungsnachweis, die er der Visastelle vorlegen kann, wenn er sein Visum beantragt.
Hinweise für Einlader: Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Übernehmen Sie als Einlader für einen Visumantragsteller die Reise- und Aufenthaltskosten oder kann der Reisende keine eigenen finanziellen Mittel nachweisen, können Sie bei der der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben. Diese förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes dient dem Reisenden dann als "Einladung" bzw. Finanzierungsnachweis, die er der Visastelle vorlegen kann, wenn er sein Visum beantragt.
www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/02-mosk/1-visa/6-einlader/0-...