German in use
Olmend, ich vermute, Sie haben vergessen, dass heute ist nicht 2001 sondern 2004. Ich habe doch darauf in DK mehrmal hingewiesen.
http://www.stmas.bayern.de/vertriebene/aussiedler/index.htm
В ответ на:Anträge auf Aufnahme
Seit Beginn des Aussiedleraufnahmegesetzes (01.07.1990) bis zum 30.06.2004 sind 2.685.658 Aussiedlungsanträge gestellt worden. Davon sind bisher 186.146 Anträge noch nicht erledigt. Insgesamt ist die Tendenz rückläufig. So sind allein von Januar bis Juni 2004 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum rd. 29,0 % weniger Anträge gestellt worden.
Außerdem habe ich neulich so was gelesen.
В ответ на:
http://www.uni-bamberg.de/~ba6ef3/ds231b_d.htm
Zuzug von (Spät-)Aussiedlern in die Bundesrepublik Deutschland
nach Herkunftsgebieten in v. Hd.von 1970 bis 1996
Zwischen 1950 und 1996 reisten über 3,7 Millionen (Spät-)Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland ein; davon alleine in den zehn Jahren zwischen 1987 und 1996 mehr als 2,3 Millionen. Mehr als 1,4 Millionen Menschen kamen dabei aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion kamen.
Die Herkunft der (Spät-)Aussiedler hat sich dabei in Folge der Lockerung der Ausreisebestimmungen in den letzten Jahren stark verändert. Während in den 80er Jahren ein Großteil der Aussiedler vorwiegend aus Polen (1988: 140.226) und Rumänien (1990: 111.150) kam, stellen seit 1990 die (Spät-)Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion die weitaus größte Gruppe; kamen 1985 gerade 460 Personen (1,1%) aus der Sowjetunion, stammten dagegen im Jahr 1996 mehr als 97% (172.181) der (Spät-)Aussiedler aus diesem Gebiet. Der größte Teil dieser Menschen kommt aus den mittelasiatischen Republiken der früheren UdSSR, vor allem aus Kasachstan.
Diese Statistiken sind ein Ausschnitt aus der durch das efms verfassten Publikation Migration und Integration in Zahlen. Ein Handbuch, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen 1997 herausgegeben wurde. Das Handbuch mit Tabellen, Erläuterungen, methodenkritischen Migration Guiden und Darstellungen der Rechtslage sowie den aktuellen Migrationsberichten ist als CD-ROM über das efms erhältlich.
Das spricht auch dafür, das die Zahlen, die in A4 bei SAT 1 erwähnt wurden, sind nicht von SAT1 selbst erfunden.
Man versuch alle Leute, die in den GUS -Staaten geboren sind, in einen RD-Topf
zu werfen, die ganze Gruppe der RD (und somit auch die anständige Mehrheit der RD, die den Merkmalen von ╖116 entsprechen) verunglimpfen und den "Normalverbraucher" auf die RD aufzuhetzen.
Sie sollten dies beweisen, indem Sie die Gerichtsurteile finden, wo sich um nicht RD handelt, die aber zum RD-Topf geworfen wurden.
*****
В ответ на:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__241.html
StGB ╖ 241 Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe
Beweismittel
Beweismittel sind die Mittel, derer sich die Parteien eines Rechtsstreits zum Beweis einer Tatsachenbehauptung vor Gericht bedienen können.
Beweismittel sind im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht:
* der richterliche Augenschein,
* der Zeuge,
* der Sachverständige,
* die Urkunde,
* und die Vernehmung der Parteien.
Im Strafprozess sind Beweismittel nur
* Augenschein,
* Zeugen,
* Sachverständige,
* und Urkunden,
* die Vernehmung des Angeklagten ist kein Beweismittel, die Aussage kann aber als Beweis gewertet werden.
http://www.rechtslexikon-online.de/Beweis_allgemein.html
Beweis/ allgemein
Der Beweis ist das einzige Mittel der Parteien eines Rechtsstreits, um ein Gericht im Prozess von der Wahrheit oder Unwahrheit einer bestrittenen Tatsachenbehauptung zu überzeugen.
Durch den Beweisantrag wird eine Tatsachenbehauptung in den Rechtsstreit eingeführt.
Der sogenannte Hauptbeweis obliegt der beweisbelasteten Partei und soll die Tatbestandsmerkmale der anzuwendenden Norm liefern.
Dies kann ein Anspruch, aber auch ein Gegenrecht sein. Durch den Hauptbeweis muss das Gericht von der vollständigen Wahrheit der behaupteten Tatsache überzeugt werden.
Der sogenannte Gegenbeweis muss von der nicht beweisbelasteten Partei erbracht werden.
Durch ihn sollen die Tatsachen des Hauptbeweises widerlegt werden. Dazu reicht es aus, dass die bestehende Überzeugung des Gerichts auch nur erschüttert wird.
Davon zu unterscheiden ist der sogenannte Beweis des Gegenteils.
Er ist anzuwenden, wenn für ein Tatbestandsmerkmal eine gesetzliche Vermutung spricht. Mit dem Beweis des Gegenteils soll das Gericht davon überzeugt werden, dass das vermutete Tatbestandsmerkmal im konkreten Fall eben nicht vorliegt. Zur Beweisführung ist die volle Überzeugung des Gerichts von dem Gegenteil notwendig, eine bloße Erschütterung ist dagegen nicht ausreichend.
Urkundenbeweis
Der Urkundenbeweis ist ein Beweismittel, das in jeder Verfahrensordnung vorgesehen ist.
Der Urkundenbeweis wird dadurch geführt, dass eine Urkunde in der Verhandlung verlesen wird. Eine Urkunde in diesem Sinne ist jedes Schriftstück, das einen verlesbaren Gedankeninhalt aufweist.
Praxistipp:
Unter Umständen kann die Verwertung von Urkunden auch aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig sein, z.B. wenn ein persönliches Tagebuch als Urkunde vor Gericht verlesen werden soll.
Так что без переводчика -
https://ssl.polizei.nrw.de/bonn/email/inet.html
ANZEIGE-online
...
Durch diese Anzeige wird Ihnen der Gang zur Polizei nicht immer erspart bleiben. Aber dies wird Ihnen der für Sie zuständige Sachbearbeiter dann mitteilen. Formulieren Sie das Geschehene möglichst genau, so erleichtern Sie uns die Arbeit und beschleunigen das Verfahren. Wenn Sie die Anzeige absenden, wird Ihnen eine Bestätigungsseite angezeigt, die Sie für ihre Unterlagen ausdrucken oder speichern sollten..
...
*****
"интернет существует не только для того, чтобы с него сгребать все,
что попадeтся под руку."
