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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

22.11.11 22:55
Re: Einspruch gegen Bußgeldbescheid
 
gadacz патриот
gadacz
In Antwort auf:
Führen Sie den Schriftverkehr mit Behörden etwa so?
Ja und das konsequent!
In Antwort auf:
Dafür sollte man zumindest deren sprachlichen Gepflogenheiten kennen und beherrschen
In Deutschland verkehre ich in Deutsch. Die Gepflogenheiten lasse ich mir nicht von einzelnen Berufsgruppen diktieren. Den Gipfel leistete sich einmal das Finanzamt Stuttgart, das mich in einem Schreiben mit "Sehr geehrter Steuerbürger" anredete. Ich ließ es mir dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgehen. Beim dritten Durchlauf haben die begriffen, dass ich auch einen Namen habe. Die Auseinandersetzung über die verpasste Frist habe ich gewonnen.
In Antwort auf:
Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist,
Mir fällt manches Kuriose auf. So dämlich bin ich auch nicht, obwohl ich nur Deutscher (Muttersprachler) bin und es hier oft zu spüren bekomme.
In Antwort auf:
sprechen ich und die meisten Fragesteller hier dieselbe Muttersprache.
Wie man sehr deutlich erkennen kann, auf sehr unterschiedlichem Niveau. Denen, die Ihren Status noch nicht erreicht haben, versuche ich zu helfen. Wer es besser kann, wird in seinem Umfeld erfolgreich sein.
DEUTSCHsprachiger €uropäer mit preußischem Migrationshintergrund - service.gadacz.info
 

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