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Как будет по-немецки ЗАО?
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в ответ @AT 27.05.11 13:13
Völlig korrekt, deswegen schrieb ich "dass es einer GmbH/Ltd. in etwa entspricht"
Eine Geschlossene Handelsgesellschaft oder Geschlossene Aktiengesellschaft gibt es nach deutschem Recht ja nicht, auch keine Konstruktion, die von der Rechtslage und Beteiligung gleichwertig ist.
Aber es gibt schon eigenartige Konstruktionen wie GmbH & Co. KGaA, z.B. Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und etliche andere Fußball-Vereine.
Da kommen 'durch die Hintertür' dann sogar Aktien an (nicht in) die GmbH heran
So lässt sich die Haftung der Kommanditgesellschaft auf das Vermögen der GmbH beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien aufgeben zu müssen. Die Kommanditisten dieser Gesellschaft sind weiterhin die Kommanditaktionäre der KGaA. Zugegeben, die GmbH hat natürlich ein Gesellschaftsvermögen, das nicht auf einer Aktie beruht.
Aber vielleicht kann man das sogar mit einer 1-€-GmbH kombinieren?
Dann ist der Komplementär der KG fein raus 
Sonst ergibt sich eine Mindeshaftungssumme von 100.000 € (je 50 kilo-€ GmbH und KG), was bei Millionenunternehmen fast ein Trinkgeld ist.
Ähnlich ist in jedem Fall, das die Gesellschafter/Aktionäre nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem gesamten Vermögen haften. Im Fall der Insolvenz/Pleite ist also immer der Kunde der Angeschissene
Eine Geschlossene Handelsgesellschaft oder Geschlossene Aktiengesellschaft gibt es nach deutschem Recht ja nicht, auch keine Konstruktion, die von der Rechtslage und Beteiligung gleichwertig ist.
Aber es gibt schon eigenartige Konstruktionen wie GmbH & Co. KGaA, z.B. Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und etliche andere Fußball-Vereine.
Da kommen 'durch die Hintertür' dann sogar Aktien an (nicht in) die GmbH heran
So lässt sich die Haftung der Kommanditgesellschaft auf das Vermögen der GmbH beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien aufgeben zu müssen. Die Kommanditisten dieser Gesellschaft sind weiterhin die Kommanditaktionäre der KGaA. Zugegeben, die GmbH hat natürlich ein Gesellschaftsvermögen, das nicht auf einer Aktie beruht.
Aber vielleicht kann man das sogar mit einer 1-€-GmbH kombinieren?
Sonst ergibt sich eine Mindeshaftungssumme von 100.000 € (je 50 kilo-€ GmbH und KG), was bei Millionenunternehmen fast ein Trinkgeld ist.
Ähnlich ist in jedem Fall, das die Gesellschafter/Aktionäre nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem gesamten Vermögen haften. Im Fall der Insolvenz/Pleite ist also immer der Kunde der Angeschissene
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