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помогите перевести документ,ПОЖАЛУЙСТА!!!
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в ответ colamola 12.04.11 13:21
извиняюсь,только заметил пропустил целый абзац.вот так правильно.GRENZÜBERTTSBESCHEINIGUNG: BEIM Grenzübertritt bei der grenzpolizeilichen ausreisekontrolle abzugeben! Diese bescheinigung ist vor verlasen des vertaragsgebietes der staaten des schengener übereinkommens(BELGIEN;Dänemark,deutschland,poland.....);d.h- bei direkter ausreise aus Deutschland in einen Drittstaat,an einer deutschen Grenzübergangsstelle abzugeben.Bei Ausreise über einen anderen Staat des Schengener Vertrasgebietes ist die Ausreise hingegen durch abgabe der bescheinigung bei der deutschen auslandsvertretung im heimatland nachzuweisen.dies istinsofern erforderlich,als zwishen den schengenen-staaten grundsätlich keine grenzkontrollen mer bestehen und faktisch eine wiedereinreise nach deutschland möglish ist.