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Annahme
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в ответ wurscht 27.02.11 03:35
Meine Meinung zu Google und 'googeln': Siehe http://foren.germany.ru/Deutsch/f/18278917.html #14
Solche Trefferstatistiken beeindrucken mich überhaupt nicht!
1. Genau hinsehen und bei den "Treffern" auf das Erscheinungsdatum achten. Inzwischen hatten wir eine Rechtschreibreform 1996 mit Überarbeitungen 2004 und 2006! Was da noch als korrekt gelten kann, will und werde ich bei einem aktuellen "Sprachführer" nie und nimmer gelten lassen
2. Natürlich, Fehler macht jeder, der mehr als Ja und nein sagen kann. Bei der Trefferliste geht es überwiegend um juristische Werke. Da erwarte ich, dass sie sich 100% genau an den Gesetzen orientieren. In diesem Fall betrifft das wohl § 4 RVG und da steht: (2) Der Rechtsanwalt kann ..... einen Teil des Erstattungsanspruchs an Erfüllungs statt annehmen .... (Quelle: www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=115&...)
3. "also schön den ball flachhalten" wollen wir jetzt Ball spielen oder herumalbern?
Grundlage für die Anwendung der Rechtschreibregeln sind in Deutschland Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sowie Erlasse, in denen die Kultusministerien der Bundesländer die Anwendung der Regeln für den Schulbereich vorschreiben.
Daneben gibt es – meist als verbindliche Dienstanweisungen – interne Vorschriften in öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Unternehmen und Verlagen, die ebenfalls die Anwendung der reformierten Regeln festlegen
Eine über den schulischen Rahmen hinausgehende rechtliche Verbindlichkeit existiert nicht. Dafür gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage. Also kann eigentlich Jeder wie er will, nur die armen Schüler müssen sich an präzise Regeln halten, sonst wird es rot in den Heften und Klassenarbeiten.
Nun wird sich natürlich kein russischer Verlag von deutschen Kultusministern vorschreiben lassen, was er verbreiten darf. Aber es ist ziemlich unfair (auch für Ballsportler), wenn man in der Werbung so dick aufträgt und sich mit Eigenlob überschlägt und damit die 'Konsumenten' betrügt. Wenn sie es als "Altdeutsch" oder "Russlanddeutsch" deklarieren, ist das total in Ordnung. Peinlich wird es ja erst, wenn ein Sprachschüler HIER eine Prüfung machen muss und ihm dann Fehler angekreidet werden. Da kann er sich nicht damit herausreden, dass es so in seinem russischen Lehrbuch (resp. Internet) steht oder eine hohe Trefferzahl bei Google hat.
Solche Trefferstatistiken beeindrucken mich überhaupt nicht!
1. Genau hinsehen und bei den "Treffern" auf das Erscheinungsdatum achten. Inzwischen hatten wir eine Rechtschreibreform 1996 mit Überarbeitungen 2004 und 2006! Was da noch als korrekt gelten kann, will und werde ich bei einem aktuellen "Sprachführer" nie und nimmer gelten lassen
2. Natürlich, Fehler macht jeder, der mehr als Ja und nein sagen kann. Bei der Trefferliste geht es überwiegend um juristische Werke. Da erwarte ich, dass sie sich 100% genau an den Gesetzen orientieren. In diesem Fall betrifft das wohl § 4 RVG und da steht: (2) Der Rechtsanwalt kann ..... einen Teil des Erstattungsanspruchs an Erfüllungs statt annehmen .... (Quelle: www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=115&...)
3. "also schön den ball flachhalten" wollen wir jetzt Ball spielen oder herumalbern?
Grundlage für die Anwendung der Rechtschreibregeln sind in Deutschland Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sowie Erlasse, in denen die Kultusministerien der Bundesländer die Anwendung der Regeln für den Schulbereich vorschreiben.
Daneben gibt es – meist als verbindliche Dienstanweisungen – interne Vorschriften in öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Unternehmen und Verlagen, die ebenfalls die Anwendung der reformierten Regeln festlegen
Eine über den schulischen Rahmen hinausgehende rechtliche Verbindlichkeit existiert nicht. Dafür gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage. Also kann eigentlich Jeder wie er will, nur die armen Schüler müssen sich an präzise Regeln halten, sonst wird es rot in den Heften und Klassenarbeiten.
Nun wird sich natürlich kein russischer Verlag von deutschen Kultusministern vorschreiben lassen, was er verbreiten darf. Aber es ist ziemlich unfair (auch für Ballsportler), wenn man in der Werbung so dick aufträgt und sich mit Eigenlob überschlägt und damit die 'Konsumenten' betrügt. Wenn sie es als "Altdeutsch" oder "Russlanddeutsch" deklarieren, ist das total in Ordnung. Peinlich wird es ja erst, wenn ein Sprachschüler HIER eine Prüfung machen muss und ihm dann Fehler angekreidet werden. Da kann er sich nicht damit herausreden, dass es so in seinem russischen Lehrbuch (resp. Internet) steht oder eine hohe Trefferzahl bei Google hat.
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