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проверьте пожалуйста так будет правильно?

10.02.11 14:34
Re: проверьте пожалуйста так будет правильно?
 
gadacz патриот
gadacz
in Antwort OliMoli 10.02.11 09:52, Zuletzt geändert 10.02.11 14:38 (gadacz)
In Antwort auf:
Ich bitte Sie dies zu Entschuldigen.
Ist doch Quatsch! Wer hat denn Schuld auf sich geladen? Kann ein Lehrer bzw. die Schule die 'Schuld' vergeben? Vielleicht Absolution erteilen?
Gut, das Wort 'Entschuldigung' hat Tradition und ist fester Bestandteil des Sprachgebrauchs im Schulwesen.
Bin ich Schuld, wenn meine Tochter krank wird (Sie hat sich in der Schule mit Grippe infiziert) oder bei der Berufsberatung/Bewerbung nur einen Termin während der Unterrichtszeit bekommt?
Die Landesschulgesetze regeln, dass die außerplanmäßige Abwesenheit eines Schulpflichtigen der Schule innerhalb einer bestimmten Frist angezeigt werden muss. Die verlangen also eine Mitteilung des Erziehungsberechtigten.
Entschuldigen (= Bitte um Vergebung der Schuld) kann man sich also nur, wenn man sich schuldig gemacht hat, z.B. durch Verschlafen oder weil man bei der Party am Wochenende so sehr gesoffen hat, dass der Kopf am Montagmorgen noch brummt. Also Entschuldigung bei eigenen Fehlern und Versäumnissen, sonst Mitteilung.
Ein Versäumnis ist es natürlich auch, wenn man die Benachrichtigung der Schule zu spät (später als 'unverzüglich') zukommen lässt.
So gesehen ist die Entschuldigung noch ein alter Zopf aus der Zeit, als der Lehrer noch mit dem Rohrstock vor der Klasse stand und es eine Gnade war, wenn man die Schule besuchen durfte. Inzwischen haben wir Schulpflicht und es ist für manche Schüler eine Gnade, wenn sie ohne negative Folgen mal 'blau machen' können.
Entschuldigen sich eigentlich die Lehrer bei den Schülern, wenn sie zu spät kommen, fehlen oder unvorbereitet und übel gelaunt einen schlechten Unterricht abliefern??
Da müsste aber meine Tochter jede Woche ein Bündel 'Entschuldigungs'-Schreiben der Lehrer bekommen!

Ew. Wohlgeborn
werden entschuldigen daß meine Tochter die paar Tage die Schule versäumt hat indem ich viele Wäsche hatte und ihr damit wegschicken mußte.
Ew. Wohlgeborn unterthänigster Stergies,
Arbeitsmann. Königsberg d. 1ten May 1835.

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Und für die ganz Schlauen, die gerne streiten, wenn nur ein mein Name einen Beitrag ziert, ein nettes Zitat aus dem
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.
Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Wer da irgend etwas von Schuld oder Entschuldigung liest, darf sich bis zur vollendeten Alkoholvergiftung ein Wochenende lang über meinen Weinkeller hermachen ---- und Schülern schreibe ich dann sogar eine Entschuldigung!
DEUTSCHsprachiger €uropäer mit preußischem Migrationshintergrund - service.gadacz.info
 

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