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B1 Prüfung

27.03.09 20:27
Re: B1 Prüfung
 
  Cloudless местный житель
в ответ Vadder 15.03.09 22:58
В ответ на:
Um die Prüfung zu bestehen, muss der / die Teilnehmende sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen
Prüfung jeweils 60% der erreichbaren Höchstpunktzahl erzielen
. Dies entspricht 135 Punkten in der schriftlichen
und 45 Punkten in der mündlichen Prüfung.
Hat der / die Teilnehmende in beiden Prüfungsteilen die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht, können Sie das
Gesamtergebnis berechnen, indem Sie die beiden Teilergebnisse addieren. Die Endnote errechnet sich wie folgt:
180√209.5 Punkte ausreichend
210√239.5 Punkte befriedigend
240√269.5 Punkte gut
270√300 Punkte sehr gut
Teilnehmende, die in einer tatsächlichen Prüfung einen der beiden Prüfungsteile (d.h. die schriftliche oder die
mündliche Prüfung) entweder nicht bestanden oder nicht abgelegt haben, können den betreffenden Teil innerhalb
des laufenden Kalenderjahres, in dem die Prüfung stattgefunden hat, oder im darauffolgenden Kalenderjahr wiederholen
bzw. ablegen. Grundsätzlich können Teilnehmende die Gesamtprüfung beliebig oft wiederholen.
Bewertungskriterien
Schriftlicher Ausdruck (Brief)
Jeder Brief wird von zwei Prüfenden bewertet, die sich auf eine Note einigen sollen.
Die Höchstpunktzahl für diesen Prüfungsteil beträgt 45 Punkte.
Bei einer Gesamtpunktzahl von 300 Punkten entspricht dies einer Gewichtung von 15%.

Тут, по-моему, ясно всё сказано, коллега.
 

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