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Информационные услуги selbständig

24.04.24 13:13
Re: Информационные услуги selbständig
 
SteveJobs постоялец
в ответ delta174 24.04.24 07:12

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.



Was ist ein Gewerbe?
Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.



Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. (siehe „Weiterführende Informationen"). Ausgenommen sind unter anderem:

  • Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
  • Unterrichtswesen
  • Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses)
  • sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel)
Manche Gewerbetätigkeiten sind zudem erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten dann zusätzliche Anforderungen (siehe „Weiterführende Informationen").



Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeanmeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.


Источник: Service Portal Berlin

 

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