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Ценные бумаги и инвестиции 15

14.09.23 20:16
Re: Ценные бумаги и инвестиции 15
 
karline свой человек

н.п.

Давно не заходила в Smartbroker, а тут они мне вот что при логине показали:


I. ANTRAG AUF Ausnahmegenehmigung
(gemäß Artikel 6b § 5aa der EU-Verordnung 269/2014)

Ich beantrage eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 6b Absatz 5aa der EU-Verordnung 269/2014 für folgende Wertpapiere (ADRs/GDRs mit zugrunde liegenden russischen Wertpapieren), sofern in meinem Depot vorhanden:

Auflistung der betroffenen Wertpapiere (PDF | 273 KB)

Ich erkläre und bestätige, dass

  • der Umtausch notwendig für den Verkauf der zugrunde liegenden Aktien ist
  • keiner anderen im Anhang I der EU-Verordnung 269/2014 aufgeführten Einrichtung Gelder bereitgestellt werden.

II. Offenlegung persönlicher Daten für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung
(gemäß Artikel 6b § 5aa der EU-Verordnung 269/2014) bei der Bundesbank

Ich bitte die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland um die Übermittlung der folgenden Daten an die Bundesbank, damit eine Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 6b § 5aa der EU-Verordnung 269/2014 beantragt werden kann:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Nationalität
  • Depotnummer DAB
  • Wertpapierbestand der o.g. Wertpapiere in meinem Depot

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Mitteilung vom 01.09.2023 in Ihrem Postmanager oder dieser Seite:
Informationen zur Ausnahmegenehmigung

Zur Weiterleitung des Antrags stimme ich den vorgenannten Punkten zu:

Punkt I: Antrag und Erklärung/Bestätigung

Punkt II: Einverständnis zur Datenweitergabe


am 23. Juni 2023 hat der EU-Rat die EU-Verordnung 2023/1215 verabschiedet. Diese Verordnung gehört zum 11. Sanktionspaket der EU-Kommission. Die Verordnung eröffnet ein Zeitfenster für die Durchführung von bestimmten Wertpapiertransaktionen, bei denen der russische Zentralverwahrer NSD beteiligt ist. Was bedeutet das im Detail für Sie: Die Bundesbank kann jetzt die Umwandlung und Übertragung von bestimmten ADRs/GDRs in die zugrunde liegenden russischen Wertpapiere genehmigen. Die Genehmigung hängt von der Erfüllung folgender Bedingungen ab: 1. Das Aktienzertifikat (zum Beispiel ADRs) wurde vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt. * 2. Der betreffende Genehmigungsantrag wurde bis zum 25. September 2023 bei der Bundesbank gestellt. * 3. Der Inhaber des Aktienzertifikats kann nachweisen, dass die Umwandlung für die Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers notwendig ist. 4. Die Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers ist mit den Verboten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 einschließlich Artikel 5 und 5f vereinbar. * 5. Es werden keiner anderen im Anhang I der EU-Verordnung 269/2014 aufgeführten Einrichtung Gelder bereitgestellt. 6. Diese Transaktionen (Umwandlung und Übertragung) müssen bis zum 25. Dezember 2023 abgeschlossen sein. *diese Bedingungen prüfen wir unverbindlich für Sie. Sollten Sie eine Ausnahmegenehmigung über uns beantragen wollen, geht das online: Loggen Sie sich im Online-Banking unter https://b2b.dab-bank.de/Tradingcenter/ ein. Nach dem Login öffnet sich ein Fenster und Sie werden zur Antragsmaske weitergeleitet. Den Antrag stellen Sie bitte bis spätestens 14. September 2023. Wichtig: Dieser Antrag ist keine Weisung zum Tausch, sondern nur für die Ausnahmegenehmigung.


Кто-нибудь подобное получал? Как реагировать? Хорошо, что сегодня залогинилась.

 

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