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Kati_88 посетитель
in Antwort Jolyon 26.01.11 09:38
Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Die Verpflichtungserklärung kann von jeder natürlichen Person, die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, abgegeben werden. Ausländische
Staatsangehörige müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels (dessen Geltungsdauer die vorgesehene Verpflichtungsdauer überschreitet) oder einer Niederlassungserlaubnis sein (dies gilt
nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen). Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Verpflichtungserklärung kann von jeder natürlichen Person, die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, abgegeben werden. Ausländische
Staatsangehörige müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels (dessen Geltungsdauer die vorgesehene Verpflichtungsdauer überschreitet) oder einer Niederlassungserlaubnis sein (dies gilt
nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen). Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.