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Работа и ГВП в разных федеральных землях
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in Antwort Маск 25.03.13 12:42, Zuletzt geändert 26.03.13 20:33 (schwestervka)
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Ärzte aus Drittländern, also Nicht-EU-Staaten, müssen in der Regel eine medizinische Kenntnisprüfung ablegen. Die BÄK fordert ein einheitlich hohes Niveau bei den Kenntnisprüfungen. Eine „Teil-Prüfung“, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, sei nicht akzeptabel. „Nur die Ableistung des vollständigen Staatsexamens garantiert ein bundeseinheitliches Kenntnisniveau gemäß Approbationsordnung“, heißt es vonseiten der BÄK.
Ärzte aus Drittländern, also Nicht-EU-Staaten, müssen in der Regel eine medizinische Kenntnisprüfung ablegen. Die BÄK fordert ein einheitlich hohes Niveau bei den Kenntnisprüfungen. Eine „Teil-Prüfung“, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, sei nicht akzeptabel. „Nur die Ableistung des vollständigen Staatsexamens garantiert ein bundeseinheitliches Kenntnisniveau gemäß Approbationsordnung“, heißt es vonseiten der BÄK.