Как обращаться к профессору?
Ein Lehrbeauftragter (LB) ist eine Person, die an einer Hochschule Lehrveranstaltungen hält, ohne dafür in einem Beschäftigungsverhältnis mit dieser Hochschule zu stehen. Der Lehrbeauftragte wird auf Honorarbasis vergütet oder verrichtet seine Tätigkeit unentgeltlich. Im amerikanischen Sprachgebrauch wird vom Adjunct Professor gesprochen.
Der Lehrbeauftragte hat im Unterschied zu Professoren oder akademischen Räten kein Beamtenverhältnis und im Unterschied zu wissenschaftlichen Angestellten bzw. künstlerischen Angestellten kein Angestelltenverhältnis mit der Hochschule. Er ist selbständig und freier Mitarbeiter
der Hochschule. Die freie Mitarbeiterschaft kann als
öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Hochschulträger ausgestaltet
sein (z.B. im Land Baden-Württemberg, vgl. § 56 Abs. 2 S. 2 LHG BaWü,
und im Freistaat Bayern, vgl. Lehrauftrags- und
Lehrvergütungsvorschriften für die staatlichen Hochschulen[1]).
про то, что профессура не академ. звание стоит выше.
вам нехватило либо опыта работы и публикаций по вашей тематике, чтобы хабилитировать, либо вas просто не хотели привязывать контрактом навсегда.
Die Voraussetzung zur Berufung als Professorin oder Professor an einer
wissenschaftlichen Hochschule in Deutschland, d. h. die
„Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren“ (im
Wortlaut der Hochschulgesetze der Bundesländer) sind gegenwärtig in
Ergänzung zu einem abgeschlossenen Hochschulstudium, pädagogischer
Eignung und besonderer Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in
der Regel durch eine Promotion nachgewiesen wird, „zusätzliche wissenschaftliche Leistungen“, die mittels einer Habilitation,
im Rahmen einer Juniorprofessur oder gleichwertiger wissenschaftlicher
Tätigkeiten nachgewiesen werden. Für künstlerische und Fachhochschulen
gilt Entsprechendes (vgl. die aktuellen Hochschulgesetze der Länder).
Universitätsprofessor (Univ.-Prof.) ist eine Amtsbezeichnung für beamtete Hochschullehrer an Universitäten in mehreren Ländern.