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подскажите,пожалуйста,чем конкретно занимаются по этой должности Höherer Dienst
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Ancha1978 местный житель
в ответ Зайка-11 14.05.10 08:52
Товарищи, ну о чем спорим то?!
Ну вот первейшая ссылка из гугла: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamter
"Voraussetzung für eine Ernennung ist, dass der Bewerber Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt, die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt und die für eine Laufbahn vorgeschriebene oder in Ermangelung einer Vorschrift die übliche Vorbildung hat. Des Weiteren müssen die ungeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein. Der Beamte muss also dienstfähig sein (körperlich, geistig, sowie charakterlich), er darf nicht vorbestraft sein, muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und allgemein geeignet sein (guter Leumund, charakterliche und persönliche Eignung). Bei besonderen Aufgaben (z. B. im Sicherheitsbereich) darf nur ein Deutscher berufen werden. Besteht ein dringendes dienstliches Bedürfnis oder soll eine Person z. B. zu einem Professor, Juniorprofessor, Assistenten oder Akademischen Rat an einer Hochschule oder einer sonstigen Forschungsanstalt ernannt werden, kann von dem Erfordernis der Staatsangehörigkeit abgesehen werden (vgl. § 4 BRRG)."

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"Voraussetzung für eine Ernennung ist, dass der Bewerber Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt, die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt und die für eine Laufbahn vorgeschriebene oder in Ermangelung einer Vorschrift die übliche Vorbildung hat. Des Weiteren müssen die ungeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein. Der Beamte muss also dienstfähig sein (körperlich, geistig, sowie charakterlich), er darf nicht vorbestraft sein, muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und allgemein geeignet sein (guter Leumund, charakterliche und persönliche Eignung). Bei besonderen Aufgaben (z. B. im Sicherheitsbereich) darf nur ein Deutscher berufen werden. Besteht ein dringendes dienstliches Bedürfnis oder soll eine Person z. B. zu einem Professor, Juniorprofessor, Assistenten oder Akademischen Rat an einer Hochschule oder einer sonstigen Forschungsanstalt ernannt werden, kann von dem Erfordernis der Staatsangehörigkeit abgesehen werden (vgl. § 4 BRRG)."