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выписать счёт как Freiberufler

23.11.09 13:36
Re: выписать счёт как Freiberufler
 
novaya ...давно забытая старая
novaya
В ответ на:
Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht.
Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich.
Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen. Berufsanfänger werden auch dann nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen erzielen werden.
Als Berufsanfängerzeit gelten die ersten drei Jahre seit erstmaliger Aufnahme der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
Die 3-Jahresfrist verlängert sich um Zeiten, in denen die Versicherungspflicht nach dem KSVG unterbrochen war, weil die selbständige Tätigkeit z. B. wegen Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienstes oder wegen einer abhängigen Beschäftigung nicht ausgeübt wurde.
Die Versicherungsbeiträge werden für Berufsanfänger, die unterhalb der Mindestarbeitsverdienstgrenze liegen, nach den in jedem Jahr angepassten Mindestwerten (Mindestbeiträge) berechnet .

-У Вас мигреней не бывает? - Никого у нас не бывает - такая глушь!

 

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