Deutsch
Germany.ruГруппы → Архив Досок→ Налоги (Steuer)

Neues zu Kinderbetreuungskosten

14.09.06 20:21
Neues zu Kinderbetreuungskosten
 
elena.k местный житель
elena.k
Последний раз изменено 14.09.06 20:34 (elena.k)
Уверена, что очень многим пригодится.
Gilt erstmals für im Veranlagungszeitraum 2006 geleistete Aufwendungen, soweit die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Leistungen nach dem 31.12.2005 erbracht worden sind. Neu eingeführt ╖ 4f EStG.
Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörendes Kindes, die wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen, können wie Werbungskosten/ Betriebsausgaben begünstigt werden.
Voraussetzungen:
-Erwerbstätigkeit der Eltern
-das Kind hat das 14. Lj noch nicht vollendet (27.Lj bei Behinderten, die sich selbst nicht fanaz. unterhalten können)
-das Kind gehört zum Haushalt
Begünstigte Aufwendungen:
Alle Kosten für Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort, Tagesmutter, Kinderfrau oder Erzieherin. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören alle Ausgaben in Geld oder Geldeswert (Wohnung, Kost, Waren), für die Leistungen zur Kinderbetreuung einschließlich etwaiger Kostenerstattungen an die Betreuungsperson (z.B. Fahrtkosten).

Höhe der Aufwendungen:
2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000┬ je. Kind.
Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden die Kinderbetreuungskosten neben dem Arbeitnehmer- Pauschbetrag wie Werbungskosten abgezogen. Eintragung eines Freibetrags auf der LSt- Karte ist möglich. Bei Selbständigen- als Betriebsausgaben.
Unabhängig von Erwerbstätigkeit können Kinderbetreuungskosten für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren als Sonderausgaben berücksichtigt werden (gleiche Berechnung).
Ну разве это не здорово?!!
 

Перейти на