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расходы на доезд на работу
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Steuerberatung постоялец
in Antwort pasoleg 09.03.14 15:15
Auch bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Entfernungspauschale
angesetzt. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie
den im Kalenderjahr insg. als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag
übersteigen (§ 9 Abs. 2 S. 2 EStG).
angesetzt. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie
den im Kalenderjahr insg. als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag
übersteigen (§ 9 Abs. 2 S. 2 EStG).