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Steuerberatung постоялец
в ответ wowax 17.02.14 18:20
Das was Sie hier erläutern ist die Realität. Das was ich oben erläutert habe ist die gesetzliche Verpflichtung des GmbH - GF die Bücher zu führen und diese aufzubewahren. Siehe § 238 HGB und § 257 HGB (+ die Erleichterung § 261 HGB).
Wir müssen ganz einfach bedenken, dass niemand gezwungen werden kann GF zu werden. Sollte derjenige sich dazu entscheiden dieses Amt zu besetzen so muss er sich im Klaren sein, dass bestimmte Pflichten auch hinzukommen (wie Aufbewahrung etc.).
Wir müssen ganz einfach bedenken, dass niemand gezwungen werden kann GF zu werden. Sollte derjenige sich dazu entscheiden dieses Amt zu besetzen so muss er sich im Klaren sein, dass bestimmte Pflichten auch hinzukommen (wie Aufbewahrung etc.).