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Verpflichtungserklärung (Einladung)
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в ответ leksa 19.06.07 12:40
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/03-Einladung....
Das Visum muss grundsätzlich durch den Reisenden selbst bei der für seinen Wohnort (entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt) zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Der Antragsteller muss u. a. nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich der Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das Heimatland aufzukommen.
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.
Darüber hinaus muss der Antragsteller grundsätzlich eine schengenweit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- Euro) nachweisen. Diese Versicherung kann ggfs. auch vom Einlader für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Полный текст читайте по линку выше.
Das Visum muss grundsätzlich durch den Reisenden selbst bei der für seinen Wohnort (entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt) zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Der Antragsteller muss u. a. nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich der Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das Heimatland aufzukommen.
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.
Darüber hinaus muss der Antragsteller grundsätzlich eine schengenweit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- Euro) nachweisen. Diese Versicherung kann ggfs. auch vom Einlader für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
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"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт