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стаатенлос унд ЕУ

02.02.07 10:47
Re: стаатенлос унд ЕУ
 
Lusa1 гость
в ответ Lusa1 02.02.07 10:37
офф сайт посольства Латвии>
Informationen für Reisende in die Republik Lettland
Die Staatsangehörigen der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und folgender Staaten benötigen kein Visum für die Einreise in die Republik Lettland:
Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, El Salvador, San Marino, die Schweiz, Singapur, Republik Korea, Uruguay, Venezuela, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Halter des Passes "Hong Kong Special Administrative Region" (Residenten des Gebietes der Sonderverwaltung Hongkong) und die Halter des Passes "Regićo Administrativa Especial de Macau" (der Sonderverwaltung Macao).
Von der Visumpflicht sind auch Personen befreit, die mit den Diplomatenpässen von Armenien, der Türkei und der Ukraine, mit den Reiseausweisen (laissez-passer) der Vereinten Nationen und der Europäischen Kommission, sowie mit den Pässen des Heiligen Stuhls (Vatikan) nach Lettland reisen.
Voraussetzung für die visumfreie Einreise ist, dass man im Besitz eines Reisepasses ist, der mindestens drei Monate länger gültig ist als die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Lettland. Die Einreise in die Republik Lettland mit einem Personalausweis vorgenannter Staaten ist nicht möglich. Die Personen, die von der Visumpflicht befreit sind, dürfen sich dort ohne Visum bis zu 90 Tagen innerhalb eines halben Jahres aufhalten. Sollten Sie sich länger als 90 Tage innerhalb eines halben Jahres in der Republik Lettland aufhalten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Sondervisum beantragen.
Die Staatsangehörigen der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn - dürfen ab dem 1. Mai 2004 nicht nur mit einem gültigen Reisepass, sondern auch mit dem Personalausweis (Identifikationskarte; auch vorläufiger Pass) nach Lettland einreisen. Alle Reisedokumente, ausgestellt durch die zuständigen Behörden des jeweiligen EU-Staates oder eines der EWR√Länder, werden als gültige Reisedokumente für die Einreise nach Lettland anerkannt. Diese Reisedokumente müssen am Tag der Einreise noch gültig sein.
Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die für die Einreise in die Republik Lettland ein Visum benötigen, können dieses bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Lettland im Ausland beantragen.
╥ Einreisevisum,
╥ Transitvisum (für ein-, zwei- oder mehrmalige Durchreise mit dem Aufenthalt maximal 3 Tage),
╥ Transitvisum für Flughafen.

 

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