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ребенка на собеседование можно не брать?
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NEW 26.04.10 16:05
Подскажите пожалуйста, если моя сестра с дочкой подают на гостевую визу, то она ведь может одна без нее поехть в посольство? Или если она без нее, то надо там бумажку какую-нибудь еще особую?
А то завтра собеседование с утра, уже не успеем позвонить в посольство. Я вроде помню, что ребенка можно не брать, но не совсем уверена..
А то завтра собеседование с утра, уже не успеем позвонить в посольство. Я вроде помню, что ребенка можно не брать, но не совсем уверена..
NEW 27.04.10 17:33
в ответ MariaKey 27.04.10 15:41
Wir bitten Sie für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung folgende Unterlagen vorzulegen:
* Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Grundsteuerbescheid und Kaufvertrag oder aktueller Kontoauszug über die Abbuchung der Grundsteuer).
* Aktueller Nachweis über das Einkommen (z.B. letzten 3 Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, BWA-Aufstellung bei Selbständigen etc.).
* Falls bereits eine Reisekrankenversicherung für die Person abgeschlossen wurde, können Sie uns dies durch eine Bescheinigung nachweisen. Andernfalls muss der Gast eine Krankenversicherung im Ausland abschließen und dies der Botschaft im Visumverfahren vorlegen.
* Daten des Gastes (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Heimatanschrift, Passdaten).
* Pass oder Personalausweis der Person, die die Verpflichtungserklärung unterschreibt.
* In die Verpflichtungserklärung können der Ehegatte/-in und die minderjährigen Kinder mit eingetragen werden.
* Kosten pro Verpflichtungserklärung 25,- EUR.
* Die Verpflichtungserklärung ist ein halbes Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
* Eine Verlängerung des Visums ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich.
* Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Grundsteuerbescheid und Kaufvertrag oder aktueller Kontoauszug über die Abbuchung der Grundsteuer).
* Aktueller Nachweis über das Einkommen (z.B. letzten 3 Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, BWA-Aufstellung bei Selbständigen etc.).
* Falls bereits eine Reisekrankenversicherung für die Person abgeschlossen wurde, können Sie uns dies durch eine Bescheinigung nachweisen. Andernfalls muss der Gast eine Krankenversicherung im Ausland abschließen und dies der Botschaft im Visumverfahren vorlegen.
* Daten des Gastes (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Heimatanschrift, Passdaten).
* Pass oder Personalausweis der Person, die die Verpflichtungserklärung unterschreibt.
* In die Verpflichtungserklärung können der Ehegatte/-in und die minderjährigen Kinder mit eingetragen werden.
* Kosten pro Verpflichtungserklärung 25,- EUR.
* Die Verpflichtungserklärung ist ein halbes Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
* Eine Verlängerung des Visums ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich.