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А как сейчас с работой?
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Жужа2009 свой человек
в ответ Срыв покровов 07.02.22 14:17
видимо, не всегда не спасает.
Типа этого
Rechtsanwalt Felser (Brühl/Köln) berät und vertritt mehr als 40 Freelancer, die bei der Telekom eingesetzt waren und sind. Da bei Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung durch die DRV Bund regelmäßig auch ein Arbeitsverhältnis vorliegt, sollten gerade Freelancer mit einer „roten“ Bewertung die angebotenen Optionen nicht leichtfertig unterschreiben oder annehmen. in Einzelfällen kann damit gerechnet werden, dass die langjährige Tätigkeit in ein und demselben Projekt von Beginn an als Arbeitsverhältnis zur Telekom zu werten ist., nämlich dann, wenn der dazwischengeschaltete Auftraggeber (z.B. Hays, Gulp o.a.) keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis hatte oder der Einsatz von Anfang an nicht „vorrübergehend“, sondern „auf Dauer“ angelegt war.