| Автор | -Krombacher- (Pooh-Bah) | |
| Отослано | 28.10.25 20:58 | |
| Заголовок | Re: versicherung zahlt weniger als gutachten | |
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Ergebnis der technischen Prüfung: (Die angedruckten Werte für Ersatzteile sind ohne Kleinmaterialaufschläge) Hohlraumversiegelung Die Materialkosten für Hohlraumversiegelung erstatten wir mit 10,00€. HOHLRAUMSCHUTZ MATERIAL Nebenkosten -10,00€ Sehr geehrte Damen und Herren, im Sinne einer reibungslosen und zügigen Schadenabwicklung haben wir die eingereichte Reparaturkostenkalkulation zu dem Schaden an Ihrem Fahrzeug vor der Instandsetzung technisch geprüft. Das Ergebnis gilt als unsere verbindlich zugesagte Erstattungsobergrenze, bei Reparaturdurchführung. Nach technischer Prüfung betragen die schadenbedingt erforderlichen Reparaturkosten auf Basis der eingereichten Dokumente (ggf. nach Vorteilsausgleich (NFA) /Wertverbesserung) ohne MwSt.: (E-Teil-Kosten + Kleinersatzteile, Lackmaterial) Abzüge gesamt: -58,60€ 10.038,58€ Für Kleinersatzteile erstatten wir pauschal bis zu 2,00% der erforderlichen Ersatzteilkosten oder bis zu einem Höchstbetrag von 21,00€: -48,60€ Ergebnis bei fiktiver Abrechnung Wir haben die Reparaturkostenkalkulation für das beschädigte Fahrzeug unter Berücksichtigung der uns zum Schadenhergang vorliegenden Informationen und auf Grundlage der Herstellervorgaben für die Reparatur dieses Fahrzeuges geprüft. Einzelheiten und ggf. nicht erstattungspflichtige Schadenpositionen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Prüfbericht. Für den Fall, dass das Fahrzeug nicht repariert wird und Sie gemäß dem Gutachten / Kostenvoranschlag mit uns abrechnen möchten, erfolgt die Regulierung auf Grundlage der in der Spalte „Regulierungsbetrag bei fiktive Abrechnung“ ermittelten Netto-Beträge. Sofern Sie das Fahrzeug instand setzen lassen möchten, erklären wir die Übernahme der in der Spalte „Regulierungsbetrag bei fiktive Reparaturdurchführung“ als erstattungsfähig ermittelten Reparaturkosten. Sollten sich im Rahmen der Reparatur Schadenerweiterungen ergeben, bitten Sie die Werkstatt, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen. Für diesen Fall behalten wir uns eine erneute Prüfung vor. Die Mehrwertsteuer erstatten wir in jedem Fall nur, soweit die bei der Schadenbeseitigung tatsächlich anfällt und für das Fahrzeug keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht. Verbringung: Verbringungskosten sind nur dann auszugleichen, wenn durch das Verbringen des Fahrzeugs vom Reparaturbetrieb in eine externe Lackiererei tatsächlich zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden. Da bisher nicht dargelegt ist ob und in welcher Höhe dies der Fall ist, haben wir die Verbringungskosten zunächst in Abzug gebracht und werden sie bei entsprechendem Nachweis nachregulieren. Abzug: 100,00€ Für Kleinersatzteile erstatten wir pauschal bis zu 2,00% der erforderlichen Ersatzteilkosten nach der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Herstellers/Importeurs oder bis zu einem Höchstbetrag von 21,00€. Abzug: 48,60€ Ersatzteile: Arbeitslohn: Die in der Kalkulation ausgewiesenen Stundenverrechnungssätze sind bei fiktiver Abrechnung nicht erstattungsfähig. Die Reparatur kann gleichwertig von folgenden Meisterbetrieben aus der Region kostengünstiger durchgeführt werden. Bei diesen Werkstätten ist eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Reparatur gewährleistet. Es handelt sich um Spezialbetriebe für die Instandsetzung von Unfallschäden, die technisch und fachlich auf dem neuesten Stand sind. Sie sind insgesamt den markengebundenen Fachwerkstätten des Fahrzeugherstellers gleichwertig. Die Reparatur erfolgt nach Herstellervorgaben und mit Originalersatzteilen. Auf die Reparaturleistung geben die benannten Werkstätten eine Garantie von mindestens 2 Jahren. Die Herstellergarantie bleibt bestehen. Referenzbetriebe Der benannte Reparaturbetrieb zeichnet sich unter anderem durch die Zugehörigkeit zu dem Zentralverband für Karosserie- und Fahrzeugtechnik (www.ZKF.de), dem Zertifizierungsverfahren zum EUROGARANT-Betrieb für Karosserieschäden (www.EUROGARANT.de) oder als Mitglied des IDENTICA Werkstattnetzes für Karosserie und Lackexperten (www.IDENTICA.de) für Ihre hohen Qualitätsstandards aus. Die der Abrechnung zugrunde gelegten Stundenverrechnungssätze wurden durch eine Befragung in den genannten Betrieben ermittelt. Detaillierte Angaben zum Reparaturbetrieb und der räumlichen Nähe sind im Anschluss aufgeführt. Für die Korrekturberechnung haben wir den Reparaturbetrieb Lack & Karosserie Peters GmbH & Co. KG Friedrich-Engelsstraße 19 51545 Waldbröl berücksichtigt. Die zugrundegelegte Werkstatt: ist Dekra zertifiziert Mechanik: 169,00€ Karosserie: 169,00€ Lack: 169,00€ UPE-Aufschlag: 20.00% Die Entfernung zwischen der Anschrift des Anspruchsteller: und der Referenzwerkstatt 26.66 km. | ||