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Переезд во Францию после замужества в Германии.
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in Antwort student1982 17.01.08 19:39
В ответ на:
Familienangehörige aus Drittländern
...
Familienangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels für einen Schengen-Staat sind, sind nicht verpflichtet, einen Visumantrag zu stellen. Sie können sich mit diesem Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisepass bis zu 3 Monate in Frankreich aufhalten.
Familienangehörige aus Drittländern
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Familienangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels für einen Schengen-Staat sind, sind nicht verpflichtet, einen Visumantrag zu stellen. Sie können sich mit diesem Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisepass bis zu 3 Monate in Frankreich aufhalten.
Вот - человеческим языком написано - до 3 месяцев. А дальше как? Они ведь туда переехать хотят..
Ничто так не мешает видеть, как точка зрения (c)