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Снова об [AB]
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в ответ Dresdner 14.05.03 13:48
А могут с дуру и дат, сколко примеров существует, что аспирантам АЕ/АрЕ давали. Обяснение очен простое:
"Die Aufenthaltsgenehmigung wird entweder als befristete Aufenthaltsbewilligung oder als befristete Aufent-haltserlaubnis erteilt. ...Auf die Aufenthaltsgenehmigung (Arbeitsgenehmigung) besteht kein Rechtsanspruch, sie liegt im pflichtge-mäßen Ermessen der Behörden ("kann erteilt werden")." (Quelle: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/karlsruhe/abteilung1/merkbl_ausl_an.doc)
С приветом,
Prof. Dr. h.c. Шура Балаганов
"Die Aufenthaltsgenehmigung wird entweder als befristete Aufenthaltsbewilligung oder als befristete Aufent-haltserlaubnis erteilt. ...Auf die Aufenthaltsgenehmigung (Arbeitsgenehmigung) besteht kein Rechtsanspruch, sie liegt im pflichtge-mäßen Ermessen der Behörden ("kann erteilt werden")." (Quelle: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/karlsruhe/abteilung1/merkbl_ausl_an.doc)
С приветом,
Prof. Dr. h.c. Шура Балаганов