Login
Aupair не дают визу на учебу! что делать?
290 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
in Antwort Hen 16.01.07 23:17
она же не имеет права место жительства менять! она к семье привязана! просто так никто никуда не переезжает!
ее школа сначала тоже в аугсбурге отправила, а они сказали - прописана в ансбахе, все доки в ансбахе - там и визу нада делать!
а в ансбахе уперлись нет и все!
хотя я нашла на их же вэбстранице ╖16-17 Aufenthaltsgesätzt, где ничего не стоит о том, что опеpам виза для учебы не положена!
Ausländerwesen
Verschiedene Aufenthaltszwecke (Ausbildung, Studium, Sprachkurse, Schulbesuch, Aus- und Fortbildung, Au-pair-Beschäftigung)
(╖╖ 16, 17 AufenthG)
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck des Studiums einschließlich studienvorbereitender Maßnahmen wie z.B. Sprachkurse erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre erteilt und kann um jeweils weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann.
Studienbewerbern wird eine Aufenthaltszeit von höchstens neun Monaten eingeräumt. Die Studenten dürfen ganztags bis 90 Tage oder halbtags bis 180 Tage im Jahr arbeiten. Nach Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis um bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche verlängert werden.
Für Sprachkurse, die nicht der Studienvorbereitung dienen, kann eine Aufenthaltserlaubnis
erteilt werden.
In Ausnahmefällen ist eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Schulbesuchs möglich.
Mit Zustimmung des Arbeitsamtes kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der
betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden.
Eine Au-pair-Beschäftigung ist die auf ein Jahr befristete Aufnahme eines jungen Ausländers oder einer jungen Ausländerin in einer Familie gegen bestimmte Gegenleistungen. Der Aufenthalt dient dazu, die Sprachkenntnisse und ggf. die Berufserfahrung zu vervollständigen und die Allgemeinbildung durch ein besseres Verständnis des Gastlandes zu erweitern.
Voraussetzung ist, dass es sich um Ausländer unter 25 Jahren handelt und der Aufenthalt in einer Familie vorgesehen ist, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird
ее школа сначала тоже в аугсбурге отправила, а они сказали - прописана в ансбахе, все доки в ансбахе - там и визу нада делать!
а в ансбахе уперлись нет и все!
хотя я нашла на их же вэбстранице ╖16-17 Aufenthaltsgesätzt, где ничего не стоит о том, что опеpам виза для учебы не положена!
Ausländerwesen
Verschiedene Aufenthaltszwecke (Ausbildung, Studium, Sprachkurse, Schulbesuch, Aus- und Fortbildung, Au-pair-Beschäftigung)
(╖╖ 16, 17 AufenthG)
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zweck des Studiums einschließlich studienvorbereitender Maßnahmen wie z.B. Sprachkurse erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre erteilt und kann um jeweils weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann.
Studienbewerbern wird eine Aufenthaltszeit von höchstens neun Monaten eingeräumt. Die Studenten dürfen ganztags bis 90 Tage oder halbtags bis 180 Tage im Jahr arbeiten. Nach Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis um bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche verlängert werden.
Für Sprachkurse, die nicht der Studienvorbereitung dienen, kann eine Aufenthaltserlaubnis
erteilt werden.
In Ausnahmefällen ist eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Schulbesuchs möglich.
Mit Zustimmung des Arbeitsamtes kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der
betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden.
Eine Au-pair-Beschäftigung ist die auf ein Jahr befristete Aufnahme eines jungen Ausländers oder einer jungen Ausländerin in einer Familie gegen bestimmte Gegenleistungen. Der Aufenthalt dient dazu, die Sprachkenntnisse und ggf. die Berufserfahrung zu vervollständigen und die Allgemeinbildung durch ein besseres Verständnis des Gastlandes zu erweitern.
Voraussetzung ist, dass es sich um Ausländer unter 25 Jahren handelt und der Aufenthalt in einer Familie vorgesehen ist, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird