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продление визы
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в ответ Dresdner 25.11.06 10:24

Aufenthaltsgenehmigung
Beantragt eine ausländische Frau, die schwanger oder bereits Mutter ist, unter der Begründung, mit dem deutschen Vater ihres Kindes zusammen leben zu wollen, in der Bundesrepublik eine Aufenthaltsgenehmigung, so kann sie diese nur erhalten, wenn sie und der Vater einer Überprüfung der biologischen Vaterschaft zustimmen.
Die Überprüfung der Vaterschaft geschieht aufgrund der rechtlichen Vorschriften mit Hilfe des BasisPlus-Testes.
Da die Ausländerbehörde die Durchführung des Testes veranlasst, müssen die Kosten hierfür von den Eltern in den meisten Fällen nur teilweise übernommen werden.
Wird durch den Test die biologische Vaterschaft des deutschen Vaters erwiesen, so erhält die Mutter eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Im umgekehrten Falle, nämlich dem der deutschen Mutter, kann genauso verfahren werden.
http://www.vaterschaftstest-web.de/recht_anfechtung.html
Это с каких пор такое стало или что это вообще такое?

Вот погуглила сейчас немного:
http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1103.html
http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1098.html