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Служба в армии и двойное гражд.во

10.10.06 10:57
Re: Служба в армии и двойное гражд.во
 
andrushaB гость
в ответ Dresdner 10.10.06 10:54
вот последнее письмо на эту тему.
das Ausländeramt FFB hat mit Schreiben vom 22.09.06 mitgeteilt, unter welchen gesetzlichen Bestimmungen Ihnen und Ihrer Familie die Aufenthaltserlaubnisse erteilt wurden. Dies musste geklärt werden, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben oder ob es sich weiterhin um eine Ermessenseinbürgerung handelt. Inzwischen steht fest, dass Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Bei Ihrer Ehefrau und Ihrer Tochter handelt es sich um eine Miteinbürgerung, da beide noch keinen eigenen Anspruch auf Einbürgerung aufgrund der erteilten Aufenthaltserlaubnisse haben. Da Sie Mehrstaatigkeit beantragt haben muss Ihre Einbürgerungsakte über die Regierung von Oberbayern an das Bayerische Staatsministerium des Innern zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies werde ich bis spätestens Mitte nächster Woche erledigen. Ich empfehle Ihnen Ende Oktober 2006 bei der Regierung von Oberbayern nach dem Verfahrensstand zufragen.
 

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