Deutsch

может ли такой документ....

18.04.06 23:31
Re: может ли такой документ....
 
tanusik коренной житель
http://www.einbuergerung.de/26_120.htm
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
Perfekte Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind für Ihre Einbürgerung nicht erforderlich. Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn Sie sich im täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit Behörden auf Deutsch zurecht finden und Sie - entsprechend Ihrem Alter und Bildungsstand - ein Gespräch auf Deutsch führen können. Dazu gehört, dass Sie Texte des alltäglichen Lebens verstehen und mündlich wiedergeben können.
Unterschiedliche Auffassungen bestehen in den Bundesländern, ob auch schriftliche Sprachkenntnisse verlangt werden können. Sie sollten sich daher bei Ihrer Einbürgerungsbehörde über die dort gestellten Anforderungen informieren.
Sie können ausreichende Sprachkenntnisse auch durch Unterlagen nachweisen. Es reicht aus, wenn Sie
eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten haben,
das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom erworben haben,
vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung) besucht haben,
einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen Schulabschluss haben,
in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden sind oder
ein Studium an einer deutschsprachigen (Fach-) Hochschule oder eine deutschsprachige Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Wenn Sie diese Nachweise nicht vorlegen können, kann die Einbürgerungsbehörde Ihre Sprachkenntnisse selbst überprüfen. Dazu kann sie Sie auffordern, an einem Sprachtest z.B. an einer Volkshochschule teilzunehmen oder Sie zu einem Gespräch einladen, in dem auch ein Text (z.B. ein Zeitungsartikel) Thema sein kann.
 

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