Deutsch

Внимание! 2003/109/EG

31.03.06 18:55
Re: Внимание! 2003/109/EG
 
  Alexei гость
в ответ Dresdner 31.03.06 16:56
Хотел только уточнить, что "еврейских эмигрантов" это не касается :
http://www.duesseldorf.de/auslaenderamt/daueraufenthalt_eg/index.shtml
Aufenthaltszeiten
Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Zwischenzeitliche Auslandsaufenthalte von höchstens sechs aufeinander folgenden Monaten und insgesamt höchstens zehn Monaten gelten nicht als Unterbrechung;
nicht angerechnet auf die 5 Jahre werden:
vorübergehende oder befristete Aufenthalte z.B. zur Ausbildung oder für Arbeitsaufenthalte, bei denen Höchstzeiträume festgelegt sind (u.a. Au-pair- oder Saisonbeschäftigungen); vorausgegangene legale Aufenthalte zum Studium werden zu 50 % angerechnet
Aufenthalte, die ausschließlich aufgrund humanitärer Gründe erlaubt wurden z.B. für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, für im Rahmen von Kontingenten Aufgenommene (Rechtsgrundlagen der Aufenthaltstitel sind die ╖╖ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes
Aufenthalte zu diplomatischen oder konsularischen Zwecken bei denen aufgrund der besonderen Rechtslage in der Regel Befreiungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bestanden haben
Bei Antragstellung müssen Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sein, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck oder aus humanitären Gründen erteilt wurde. Die Erteilung einer "nationalen" Niederlassungserlaubnis darf nicht ausgeschlossen sein.
 

Перейти на