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Родитель ребёнка.Вопрос.
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в ответ Зелёный Ёжик 14.02.06 22:36
Sie führen keinen Ehenamen?
Sie sind verheiratet, führen aber keinen gemeinsamen Namen in der Ehe? In diesem Falle entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Baby den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll.
Wenn Sie die Entscheidung bei der Geburt Ihres ersten Kindes getroffen haben, haben Sie damit auch entschieden, dass alle weiteren gemeinsamen Kinder diesen Namen zum Geburtsnamen erhalten.
Die Namensbestimmung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt gegenüber dem Standesbeamten abgegeben werden. Sollten Sie sich nicht entscheiden können oder einigen wollen, überträgt das Familiengericht diese Entscheidung einem der beiden Elternteile.
Sie sind nicht miteinander verheiratet und haben nach einer offiziellen Erklärung vor dem zuständigen Jugendamt oder Notar (sogenannte Sorgeerklärung) das gemeinsame Sorgerecht?
Dann haben Sie die gleiche Rechtstellung wie verheiratete Eltern und entscheiden ebenfalls, ob Ihr Kind den Namen des Vaters oder der Mutter erhält.
Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für Ihr Kind haben, erhält Ihr Baby automatisch den Namen, den Sie selbst zum Zeitpunkt der Entbindung führen
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http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/1134833.html
Sorgerecht bei unverheirateten Eltern
Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, können durch eine Sorgeerklärung bestimmen, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht ausüben wollen. Diese muss schriftlich beim Jugendamt niedergelegt und von beiden Eltern unterschrieben werden. Ansonsten trägt die Mutter die elterliche Sorge. Wenn sich beide trennen, ohne zuvor eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben zu haben, muss die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Beansprucht sie es für sich allein, haben Väter in der Regel wenig Chancen, das Sorgerecht zurückzuerlangen. Auch der Weg vor ein Gericht hilft in den meisten Fällen nicht weiter. Grund dafür ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZB 3/00) in einem ähnlichen Fall, die zu Gunsten der Mutter ausfiel. Diese Regelung wird von vielen Betroffenen als sehr schmerzhaft und ungerecht empfunden. Darum gibt es bundesweit verschiedene Selbsthilfegruppen, die für eine Änderung der gängigen rechtlichen Praxis streiten. Sie bieten außerdem betroffenen Vätern (aber auch Müttern und Großeltern) Unterstützung und Information.
Sie sind verheiratet, führen aber keinen gemeinsamen Namen in der Ehe? In diesem Falle entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Baby den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll.
Wenn Sie die Entscheidung bei der Geburt Ihres ersten Kindes getroffen haben, haben Sie damit auch entschieden, dass alle weiteren gemeinsamen Kinder diesen Namen zum Geburtsnamen erhalten.
Die Namensbestimmung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt gegenüber dem Standesbeamten abgegeben werden. Sollten Sie sich nicht entscheiden können oder einigen wollen, überträgt das Familiengericht diese Entscheidung einem der beiden Elternteile.
Sie sind nicht miteinander verheiratet und haben nach einer offiziellen Erklärung vor dem zuständigen Jugendamt oder Notar (sogenannte Sorgeerklärung) das gemeinsame Sorgerecht?
Dann haben Sie die gleiche Rechtstellung wie verheiratete Eltern und entscheiden ebenfalls, ob Ihr Kind den Namen des Vaters oder der Mutter erhält.
Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für Ihr Kind haben, erhält Ihr Baby automatisch den Namen, den Sie selbst zum Zeitpunkt der Entbindung führen
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http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/1134833.html
Sorgerecht bei unverheirateten Eltern
Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, können durch eine Sorgeerklärung bestimmen, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht ausüben wollen. Diese muss schriftlich beim Jugendamt niedergelegt und von beiden Eltern unterschrieben werden. Ansonsten trägt die Mutter die elterliche Sorge. Wenn sich beide trennen, ohne zuvor eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben zu haben, muss die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Beansprucht sie es für sich allein, haben Väter in der Regel wenig Chancen, das Sorgerecht zurückzuerlangen. Auch der Weg vor ein Gericht hilft in den meisten Fällen nicht weiter. Grund dafür ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZB 3/00) in einem ähnlichen Fall, die zu Gunsten der Mutter ausfiel. Diese Regelung wird von vielen Betroffenen als sehr schmerzhaft und ungerecht empfunden. Darum gibt es bundesweit verschiedene Selbsthilfegruppen, die für eine Änderung der gängigen rechtlichen Praxis streiten. Sie bieten außerdem betroffenen Vätern (aber auch Müttern und Großeltern) Unterstützung und Information.