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Integrationskurs - обязаловка?
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в ответ Dresdner 21.12.05 17:08
Begruendung: Sie reisten am ..2005 zum Zwecke des Familiennachzugs in die BRD ein. Ihr Aufenthalt ist auf Dauer vorgesehen und Ihnen wurde am ..2005 ersmals eine bis zum ..2006 gueltige Aufenthaltserlaubnis gemaess ╖ 30 AufenthG erteilt. Es wurde festgestellt, dass Sie einen Anspruch auf einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs gemaess ╖44. Abs. 1. Nr. 1 AufenthG i. V. m. ╖ 4 Abs. 1 Nr. 1 der Integrationskursverordnung haben.
Ein Auslaender ist ... zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn er nach ╖ 44 AufenthG einen Anspruch auf Teilnahme hat und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache muendlich verstandigen kann.
Bei Ihrer Vorschprache am ..2005 wurde festgestellt, dass Sie sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache muendlich versaendlich machen konnen... Sie sind deshalb verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen.
Zu dem Personenkreis, welcher von der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgenommen ist (╖ 44a Abs. 2 AufenthG), zaehlen Sie nicht.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfuegung kann innerhalb eines Monats nach deren Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaeftsstelle beim Verwaltungsgericht ... zu erheben.
Die Klage muss die Klaegerin oder der Klaeger, die Beklagte oder den Beklagten und Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begruending dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Die angefochtene Verfuegung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefuegt werden. Der Klage und allen Schriftsaetzen sollen Abschriften fuer alle Beteiligten beigefuegt werden.
Ein Auslaender ist ... zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn er nach ╖ 44 AufenthG einen Anspruch auf Teilnahme hat und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache muendlich verstandigen kann.
Bei Ihrer Vorschprache am ..2005 wurde festgestellt, dass Sie sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache muendlich versaendlich machen konnen... Sie sind deshalb verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen.
Zu dem Personenkreis, welcher von der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgenommen ist (╖ 44a Abs. 2 AufenthG), zaehlen Sie nicht.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfuegung kann innerhalb eines Monats nach deren Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaeftsstelle beim Verwaltungsgericht ... zu erheben.
Die Klage muss die Klaegerin oder der Klaeger, die Beklagte oder den Beklagten und Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begruending dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Die angefochtene Verfuegung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefuegt werden. Der Klage und allen Schriftsaetzen sollen Abschriften fuer alle Beteiligten beigefuegt werden.