Получение Blaue Karte в дополнение к деиствующему NE
в принятии ABH решения эта Handbuch роли не играет, но все-равно интересно.
позиция BMI (выработанная очевидно при прежнем руководстве), которая имеет потенциально больше значения для ABH, тоже намекает, что такой финт возможен:
36.3.2 Neben der Lebensunterhaltssicherung i. S. d. § 5 Absatz 1 Nummer 1 setzt die
Titelerteilung setzt voraus, dass dem Ausländer einer der genannten Titel am oder
nach dem 1. März 2024 erstmals erteilt wird. Die Erteilung eines auf einen der o.
g. Aufenthaltszwecke gerichteten Visums vor dem 1. März 2024 sperrt die
Anwendung des § 36 Absatz 3. Eine Beantragung des Aufenthaltstitels und
Ausgabe einer Fiktionsbescheinigung vor dem 1. März 2024 ist für die Titelerteilung
nach § 36 Absatz 3 unschädlich.
36.3.3 Sobald irgendeiner der in der Norm genannten Titel dem Stammberechtigten
erstmals vor dem 1. März 2024 erteilt wurde, ist die Anwendung von § 36 Absatz 3
gesperrt. Eine nach §§ 18i i. V. m. 18g einem langfristig mobilen Blaue Karte EU-
Inhaber erteilte Blaue Karte EU gilt dabei ebenso als erstmals erteilter Titel.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffent...
будем наблюдать.